Prüfungsrichtlinie

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
 

Anlage 5 zur Prüfungsrichtlinie

Grundfahraufgabe für die Klassen BE, C1E, DE und D1E
    (Anlage 7 Nr. 2.1.4.4 FeV)

1. Allgemeine Hinweise

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber eine Fahrzeugkombination der Klasse BE, Klasse C1E, der Klasse DE oder der Klasse D1E bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehrs ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk- oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig, mit Ausnahme des Signalisierens des Abstandes von der "Rampe" bei Aufgabe 2.2. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.

2. Grundfahraufgaben

In jeder Prüfung ist die Aufgabe 2.1, bei der Klasse C1E zusätzlich die Aufgabe 2.2, durchzuführen.

Grundfahraufgaben der Klassen BE, C1E, DE und D1E
GA-Nr.
Klasse B / DE / D1E
Klasse C1E
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
2.1
O
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (nur Klasse C1E)
2.2
O
Summe der zu fahrenden GFA
 
1
2

O = obligatorisch

 


2.1 Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Prüfungsrichtlinie Anlage 5 Grundfahraufgabe 2.1
Skizze: Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
    Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
  • Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
  • Mehr als 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Nichtbetätigen der Rückfahrsperre (falls vorhanden)
  • Mehr als drei Korrekturzüge1)

1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.
 


2.2 Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (nur Klasse C1E)

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Das Heck der Fahrzeugkombination steht vor Beginn der Aufgabe ca 15. m entfernt zu einer Rampe. Durch Rückwärtsfahren ist an die Rampe heranzufahren, um von hinten sicher be- oder entladen zu können (höchstens 1 m Abstand). Die Rampe kann durch eine Plattform, ähnliche Einrichtungen 2) und/oder Markierungen 3) ersetzt werden. Die "Ladestelle" muss mindestens 3,5 m breit sein. Der Abstand zur "Ladestelle" kann bis zum Erreichen der Endposition durch die sichernde Person optisch und/oder akustisch signalisiert werden.

Prüfungsrichtlinie Anlage 5 Grundfahraufgabe 2.2
Skizze: Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
(nur Klasse C1E)
    Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Nicht annähernd parallel mit dem Heck des Anhängers zur "Ladestelle" angehalten
  • Fehlende Reaktion auf das Abstandszeichen / Signal des Sicherungspostens
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Mehr als drei Korrekturzüge 1)

1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe
2) z.B. ein Anhänger, eine Wand, eine Garage oder ein Container.
3) Die Markierung soll die Funktion der Rampe ersetzen. Sie kann durch möglichst hohe Leitkegel oder Ähnliches in Ladeflächenhöhe dargestellt werden.



3 Bewertung der Grundfahraufgaben

Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.

Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

  • auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt
  • den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt
  • eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt
  • bei der "Rampenaufgabe" die Rampe anfährt bzw. die hintere Markierung überfährt

Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen (Anlage 8) trotzdem durchzuführen.


 
..zum Seitenbeginn