Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse DE: Busse mit Anhänger

Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe der Busse gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren werden.

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Befristung:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Sonstiges: Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

 

Fahrstunden der Klasse DE Grundausbildung Überland Autobahn Dunkel
bei Vorbesitz der Klasse D 4 * 3 * 1 * 1 *
Dauer der Fahrprüfung 70 Minuten

* entfällt bei Vorbesitz CE

 

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