Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse DE: Busse mit Anhänger
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe der Busse
gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger, auch Personenanhänger,
gefahren werden.
Mindestalter: |
21 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis
der Klasse D erteilt werden. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse
von mehr als 750 kg. |
Befristung: |
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
|
Sonstiges: |
Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE, sowie
C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. |
Fahrstunden der Klasse DE |
Grundausbildung |
Überland |
Autobahn |
Dunkel |
bei Vorbesitz der Klasse D |
4 * |
3 * |
1 * |
1 * |
Dauer der Fahrprüfung |
70 Minuten |
* entfällt bei Vorbesitz CE
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