Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A: leistungbeschränkte Krafträder
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht
zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
Mindestalter: |
18 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
— Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
— dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren
nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung
von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber,
die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung
erwerben.
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Befristung: |
Die Klasse A ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein. |
Sonstiges: |
Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr
vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung. |
Sonderfahrten Klasse A |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
bei Ersterwerb |
5 |
4 |
3 |
bei Erweiterung von Klasse A1 |
3 |
2 |
1 |
Dauer der Fahrprüfung |
60 Minuten |
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