Prüfungsrichtlinie
Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung
vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
Anlage 10 zur Prüfungsrichtlinie
Anforderungen an die Prüfungsfahrt
(Anlage 7 Nr. 2.1.5 FeV)
1. Allgemeine Hinweise
Die Prüfungsfahrt ist wesentlicher Bestandteil der praktischen Prüfung. Dabei gelten die nachstehenden Anforderungen.
2. Fahrtechnische Vorbereitung
2.1 Vor Beginn der Fahrt ist auf die richtige Sitzeinstellung
des Sitzes einschließlich der Kopfstütze und ggf. auch des Lenkrades,
das Anlegen des Sicherheitsgurts, die ordnungsgemäße Einstellung der
Rückspiegel und ordnungsgemäß geschlossene Türen zu achten.
Bei Zweirädern auf das rictige Tragen der geeigneten Schutzkleidung (Schutzhelm,
Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk,
z.B. Stiefel) zu achten. Der Bewerber muss mit den Bedienungseinrichtungen vertraut
sein. Werden Assistenzsysteme benutzt, so muss er diese eigenständig bedienen.
2.2 Sicherheitskontrolle
2.2.1 In den Klassen A, A1, B, M und S sind in jeder Prüfung
die folgenden Sicherheitskontrollen stichprobenartig durchzuführen:
Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von (soweit vorhanden und ohne Werkzeuge oder Hilfsmittel möglich):
- Reifen (z.B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
- Not-Aus-Schalter (nur Klasse A, A1, und M)
- Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan) (nur Klasse A, A1 und M)
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe:
- Ein- und Ausschalten
- Funktion prüfen von:
- Standlicht
- Abblendlicht
- Fernlicht
- Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
- Nebelschlussleuchte
- Warnblinkanlage
- Blinker
- Hupe
- Bremsleuchte(n)
- Kontrollleuchten benennen
Rückstrahler:
- Vorhandensein
- Beschädigung
Lenkung:
- Lenkschloss entriegeln
- Überprüfung des Lenkspiels (nur Klasse B, S)
Bremsanlage:
Funktionsprüfung von
- Betriebsbremse
- Feststellbremse (nur Klasse B, S)
Flüssigkeitsstände:
- Motoröl
- Kühlmittel
- Scheibenwaschflüssigkeit (nur Klasse B, S)
2.2 In den Klassen BE, CE, C1E, DE und D1E sind folgende Sicherheitskontrollen am Anhänger durchzuführen (soweit vorhanden):
Kontrolle der / des
- Sicherung der Ladung
- Aufbaus
- Plane
- Frachttüren
- Ladeeinrichtung
3. Lenkradhaltung
Auf eine korrekte Lenkradhaltung während der Prüfungsfahrt ist zu
achten.
4. Verhalten beim Anfahren
Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige Verkehr sorgfältig zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B soll in der Ebene der erste Gang nur zum Anfahren benutzt und i.d.R. nach etwa einer Fahrzeuglänge in den zweiten Gang geschaltet werden.
5. Gangwechsel
Auf rechtzeitigen Gangwechsel ist zu achten. Der Bewerber soll frühestmöglich den nächsthöheren Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B, abhängig vom Fahrzeugtyp, bis 50 km/h in der Regel mindestens die ersten vier Gänge verwenden; auch weitere Gänge sollen frühestmöglich benutzt werden. Die Angaben in den Bedienungsanleitungen sind zu berücksichtigen.
6. Steigungen und Gefällstrecken
Der Bewerber soll zeigen, dass er die richtige Handhabung des Fahrzeugs in Steigungen und Gefällstrecken beherrscht, insbesondere das Anfahren in einer Steigung (bis ca. 10 %) mit abgestimmter Bedienung von Gas, Kupplung und Bremsen. Das Nichtbenutzen der Feststellbremse gilt nicht als Fehler, sofern das Fahrzeug nicht wesentlich zurückrollt.
7. Automatische Kraftübertragung
Der Bewerber muss mit den Besonderheiten einer automatischen Kraftübertragung vertraut sein.
8. Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
Der Bewerber muss während der Fahrt auch den nachfolgenden Verkehr über die Rückspiegel beobachten sowie Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren. Durch die Fahrzeugbedienung sowie durch Anweisungen des aaSoP darf er sich nicht ablenken lassen.
9. Fahrgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit ist an die jeweilige Verkehrslage anzupassen.
Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig.
Auch bei der Anpassung an den Verkehrsfluss darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Kurzfristige unwesentliche Überschreitungen sind nicht zu beanstanden.
Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen zu vermeiden.
10. Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug
Der Bewerber muss den notwendigen Sicherheitsabstand vom vorausfahrenden Fahrzeug bei allen Geschwindigkeiten einhalten.
11. Überholen und Vorbeifahren
11.1 Überholen
Das Überholen ist nach Möglichkeit zu prüfen. Beim Überholen ist auf folgendes zu achten:
- Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand
- Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug
- Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick zur Überprüfung des "Toten Winkels"
- Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren
- Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs
- Zügiges Überholen mit ausreichendem Seitenabstand
- Betätigen des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
- Einordnen ohne Behinderung des Überholten
11.2 Überholtwerden
Beim Überholtwerden darf die Geschwindigkeit nicht erhöht werden.
11.3 Vorbeifahren
An parkenden und haltenden Fahrzeugen sowie an Hindernissen ist mit ausreichenden Abständen bei angemessener Geschwindigkeit und genügender Verkehrsbeobachtung ggf. unter Benutzung des Blinkers vorbeizufahren.
12. Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen , Kreisverkehren
und Bahnübergängen
Es ist auf Folgendes zu achten:
- Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs
- Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit
- Rechtzeitige Bremsbereitschaft
- Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden.
Unnötiges Zögern ist zu vermeiden.
- Einfahren in Vorfahrtstraßen ohne wesentliche Behinderung
- Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor abgestellt werden.
13. Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links sind
der Innen- und der linke Außenspiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts
und dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts sind der Innenspiegel und der rechte
Außenspiegel
zu benutzen. Nach ausreichender Verkehrsbeobachtung ist rechtzeitig zu blinken.
Soweit erforderlich, ist in bestimmten Verkehrssituationen (z.B. beim Abbiegen,
wenn Radwege oder Gleisanlagen vorhanden sind oder beim Fahrstreifenwechsel)
eine zusätzliche Beobachtung des Verkehrs insbesondere durch Überprüfen
des "Toten Winkels" durchzuführen.
Vor dem Abbiegen sind der entgegenkommende und der nachfolgende Verkehr sowie der Querverkehr zu beobachten. Zu achten ist auf rechtzeitiges und klar erkennbares Einordnen auch in Einbahnstraßen, ggf. unter Beachtung des Fahrradgegenverkehrs.
Beim Abbiegen ist auf langsamere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) zu achten. Beim Abbiegen darf das Fahrzeug nicht unnötig weit auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs geraten. Unnötiges Ausholen ist zu beanstanden.
Unnötige Fahrstreifenwechsel sind zu vermeiden.
14. Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn-
und Bushaltestellen
14.1 Verhalten gegenüber Fußgängern
Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand nähern, dass sie beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten.
Auf richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist besonders zu achten.
14.2 Verhalten an Straßenbahn- und Bushaltestellen
Der Bewerber darf an Straßenbahnen und Linien- bzw. Schulbussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeifahren. Auf vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, Überholverbote bei Annäherung an die Haltestelle und das richtige Verhalten gegenüber Omnibussen, die von der Haltestelle losfahren wollen, ist besonders zu achten.
15. Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
Die außerorts gestellten Anforderungen sind:
- Vorausschauendes Fahren
- Richtige Fahrbahnbenutzung
- Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten.
15.1 Vorausschauendes Fahren
- Beobachten des Verkehrsraumes und der Fahrbahnränder
- Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Überprüfen des "Toten Winkels"
- Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung
- Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse
- Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
- Deutliches Fahren, z. B. rechtzeitig
- Geschwindigkeit anpassen
- Blinken
- Einordnen
- Richtiges Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z. B. Nässe, Laub, Rollsplitt)
- Angepasste Geschwindigkeit und zweckmäßige Gangwahl in Steigungen
und Gefällen
- Fahren nach Vorwegweisern und Wegweisern
- Vor einem absehbaren Anhalten, z. B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen
- Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden.
15.2 Richtige Fahrbahnbenutzung
- Beachten des Rechtsfahrgebots
- Einhalten eines ausreichenden Abstands zum Fahrbahnrand
- Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens
- Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
- Richtiger Fahrstreifenwechsel.
15.3 Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten
- Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit Sicht, Verkehrs-, Straßen- und Witterungsverhältnisse es zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit
- Anpassen an Fahrbahnverlauf und -beschaffenheit (z.B. Kurven, Wechsel des Fahrbahnbelags)
- Nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
- Abstand halten
- Ausnutzen von Überholmöglichkeiten.
16. Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt
Am Ende der Prüfungsfahrt ist das Fahrzeug / die Fahrzeugkombination verkehrsgerecht abzustellen, um ggf. sicher be- und entladen zu können bzw. Personen sicher ein- und aussteigen zu lassen.
Es ist auf Folgendes zu achten:
- Sicherung gegen Wegrollen durch Einlegen eines Ganges und/oder Betätigen der Feststellbremse (doppelte Sicherung beim Abstellen in Steigung / Gefälle)
- Bei Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung Sicherung gegen Wegrollen entsprechend der Empfehlung des Herstellers (Betriebsanleitung)
- Sicherung gegen unbefugte Benutzung
- Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür.
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