Unfälle mit Kindern
Bei Verkehrsunfällen, die Kinder oder Gebrechliche verursachen, müssen trotzdem die Versicherungen der Gegenseite zahlen. Das entschied das Landgericht Ansbach. Zur Begründung hieß es, Autofahrer müssten immer damit rechnen, dass sich Kinder und Gebrechliche nicht an die Straßenverkehrsordnung hielten.
Im konkreten Fall war ein sechsjähriger Junge mit seinem Roller vom Gehweg abgekommen. Ein Lastwagen, der nur 10 bis 15 Stundenkilometer schnell fuhr, erfasste das Kind. Es wurde lebensgefährlich verletzt und erlitt bleibende Schäden. Die Versicherung des Lastwagenfahrers verweigerte jede Zahlung, da der Unfall von dem Kind verursacht worden sei. Außerdem habe die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Gericht sah dies anders: Die mangelnde Aufsicht der Mutter dürfe nicht dem Kind zum Nachteil werden. Außerdem hätte der Lastwagenfahrer das Kind stets im Auge behalten und sogar den Gegenverkehr passieren lassen müssen, um mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand vorbei zu fahren. Der Junge erhielt ein Schmerzensgeld von 50 000 Euro. Außerdem muss die Versicherung des Lastwagenfahrers für die Folgeschäden aufkommen.
LG Ansbach (Az.: 2 O 857/97)
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