Führerscheinentzug nach verweigerter Untersuchung rechtens
Ältere Autofahrer können grundsätzlich zu einer medizinischen Untersuchung
verpflichtet werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz
hervor. Bei Senioren müsse regelmäßig überprüft werden, ob Mängel in ihrem Leistungsvermögen
mit einer verantwortungsbewussten Fahrweise möglicherweise aufgefangen werden
könnten, betonten die Richter (Az.: 3 L 527/01).
Das Gericht bestätigte damit die sofortige Entziehung des Führescheins eines
86-jährigen Autofahrers. Nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall hatte
die Behörde Zweifel an seiner Fahreignung. Sie forderte den Rentner daher auf,
sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen. Als dieser
sich weigerte, entzog sie ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Das Verwaltungsgericht hielt die Reaktion der Behörde für angemessen. Die unberechtigte
Weigerung des Autofahrers, sich untersuchen zu lassen, lasse Rückschlüsse auf
seine Fahreignung zu, befanden die Richter.
VerwG Mainz (Az.: 3 L 527/01)
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