Kein Führerscheinentzug trotz 18 Punkten in Flensburg
Selbst 18 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei führen nicht zwangsläufig
zum Führerscheinentzug. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier ist
Voraussetzung für den Entzug, dass der Autofahrer zuvor die Möglichkeit hatte,
an einem so genannten Aufbauseminar teilzunehmen (VerwG Trier, Beschl., Az.: 1
L 225/01).
Das Gericht beließ mit seinem Spruch einem Autofahrer zumindest vorerst den
Führerschein. Im Frühjahr 2000 hatte der Autofahrer im Verkehrszentralregister
14 Punkte gesammelt. Die Behörde ordnete die Teilnahme an einem Aufbauseminar
an.
Wegen eines Krankenhausaufenthalts konnte der Betroffene die Anordnung allerdings
nicht befolgen. Als sein Konto schließlich auf 18 Punkte gestiegen war, ordnete
die Behörde den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis an. Das Verwaltungsgericht
befand allerdings, ein Führerscheinentzug sei nur gerechtfertigt, wenn zuvor verkehrspädagogische
und -psychologische Maßnahmen ohne Erfolg geblieben wären. Dies setze aber voraus,
dass sie entweder stattfanden oder der Betroffene aus eigenem Verschulden daran
nicht teilgenommen habe.
VerwG Trier, Beschl., Az.: 1 L 225/01
Wer aber eine Untersuchung oder eine andere Maßnahme verweigert, hat keinen
gerichtlichen Schutz mehr zu erwarten (mehr dazu auf der nächsten Seite).
Homepage des Autors, Rechtsanwalt Ralf Frommen:
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