Regentropfen auf dem Helmvisier:
50 km/h waren zu viel
Wird die Sicht eines Motorradfahrers durch Regentropfen auf dem Visier seines Schutzhelms stark eingeschränkt, darf er nach einem Urteil des OLG Hamm innerorts nicht schneller als 35 km/h fahren.
In dem verhandelten Fall war ein Motorradfahrer nachts bei starkem Regen durch eine geschlossene Ortschaft gefahren. Die Sicht des Mannes wurde durch Regentropfen auf dem Schutzhelm-Visier erheblich behindert. Deshalb bemerkte er einen Fußgänger, der vor ihm die Straße überquerte, erst, als er nur noch 15 Meter von ihm entfernt war. Der Motorradfahrer, der 50 km/h schnell fuhr, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Er erfasste den Passanten, und dieser wurde erheblich verletzt.
Vor dem OLG Hamm stritt der Fußgänger später mit dem Zweiradfahrer um Schadenersatz und Schmerzensgeld, und die Richter gaben ihm Recht. Der Motorradfahrer habe den Unfall verschuldet, da er mit einer seinen Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit gefahren sei, so das Urteil. Gerade bei Dunkelheit und Regen würden die Konturen stark verwischt, wenn man die Straße durch ein Schutzhelmvisier betrachte. Deshalb hätte der Motorradfahrer keinesfalls 50 km/h schnell sein dürfen. Nach der Straßenverkehrsordnung müsse jeder so fahren, dass er auf Sichtweite anhalten könne, und niemand dürfe blindlings ins Ungewisse hineinfahren. Der Biker hätte deshalb entweder seine Geschwindigkeit auf 35 km/h reduzieren oder das Helm-Visier teilweise hochklappen müssen, um besser sehen zu können, so die Richter.
Allerdings treffe den Verletzten eine Mitschuld an dem Unfall. Er habe beim Überqueren der Straße nicht genügend auf den Verkehr geachtet. Deshalb habe er ein Drittel seines Schadens selbst zu tragen, entschieden die Richter.
OLG Hamm (Urt. v. 31.5.2001; 6 U 28/01)
Homepage des Autors, Rechtsanwalt Ralf Frommen:
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