Gemeinde haftet nicht für Schlaglöcher auf Nebenstraßen

Autofahrer müssen nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg für durch Schlaglöcher oder Ausspülungen auf Nebenstraßen entstandene Schäden am Fahrzeug selbst aufkommen. Das Gericht wies in einer Entscheidung die Klage einer Frau zurück, die mit ihrem Wagen in einem Schlagloch hängen geblieben war und die Gemeinde wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht auf Erstattung des entstandenen Schadens verklagen wollte (Az: 12 O 414/01).

Es gebe keinen Anspruch auf einen gefahrenfreien Zustand der Straße, entschied das Gericht. Die Gemeinde hafte daher nicht. Im Hinblick auf den schlechten Allgemeinzustand der Nebenstraße habe das Schlagloch nicht überraschen können, erklärte das Gericht seine Entscheidung. Auf Nebenstrecken mit geringem Verkehrsaufkommen müsse man zwar weniger auf andere Fahrzeuge, dafür aber mehr auf die Straße selbst achten. Die Frau hatte von der Gemeinde Reparaturkosten in Höhe von 1000 Mark gefordert.

Homepage des Autors, Rechtsanwalt Ralf Frommen: www.advokat-online.de

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