Die Stufe der Sonderfahrten
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Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann
mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler
das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.
Als Sonderfahrten, Sonderstunden oder auch »besondere Fahrstunden« bezeichnet man:
- die Überlandfahrten
(Bundes- oder Landstraßen)
- die Fahrten auf Autobahnen
- die Fahrten bei Dämmerung
oder Dunkelheit
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Warum gibt es die Sonderfahrten?
In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung
eingeführt. Die Unfallzahlen der Fahranfänger sind besonders auf Autobahnen, Landstraßen
und in den Nachtstunden überdurchschnittlich hoch; dort passieren auch die folgenschwersten
Unfälle. Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden,
wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders:
Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden,
die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen.
Die Sonderfahrten können nicht miteinander kombiniert werden und dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werde. So ist es beispielsweise nicht gestattet, eine
Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und
als Dunkelfahrt anzurechnen. Zwar ist es möglich, die erste Fahrstunde im
Dunkeln zu absolvieren. Sie darf nur deshalb aber nicht als Sonderfahrt zählen, denn
Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern
vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten
sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts Einparken
und ähnliches zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?
Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell
gar nicht. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage »wie viele Fahrstunden muss ich
mindestens nehmen?«. Die Antwort ist nicht ganz
einfach. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Es müssen also zuvor noch andere Ausbildungsteile stattgefunden haben (richtig: die Fahrstunden der Grundausbildung).
Fahrlehrer werden in der Ausbildung oft mit Aussagen der Schüler konfrontiert: »soundso viele Fahrstunden sind ja nur Pflicht«, aber
dabei handelt es sich um ein Missverständnis. Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist unsinnig und rechtswidrig.
Zuerst muss gemäß der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung die Grundausbildung erfolgreich stattfinden. Und die dauert eben so lange, »wie sie dauert«.
Wichtig beim Pkw- und Motorradführerschein:
Grundausbildung plus mindestens 12 Sonderfahrten sind Pflicht!
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Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man
aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das
abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt
es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.
Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
Korrekterweise muss es heißen: »mindestens
vorgeschrieben« , weil je nach Ausbildungsbedarf des einzelnen Schülers
der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss. Die Mindestanzahl
der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für
jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten):
Klasse |
Überlandfahrten |
Autobahnfahrten |
Dunkelfahrten |
A, A1, B |
5 |
4 |
3 |
A1 auf A |
3 |
2 |
1 |
B auf BE,
B auf C1,
C1 auf C,
C1 auf C1E |
3 |
1 |
1 |
B auf C,
C auf CE |
5 |
2 |
3 |
C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung
|
Solo: 1
Zug: 3 |
Solo: 1
Zug: 1 |
Solo: keine
Zug: 2 |
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung
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Solo: 3
Zug: 5 |
Solo: 1
Zug: 2 |
Solo: keine
Zug: 3 |
Grund- und Sonderfahrten in der Bus-Ausbildung
Für die Bus-Klassen D, DE, D1, D1E gibt es nicht nur Vorschriften für die Sonderfahrten;
dort ist sogar die Mindestzahl der Fahrstunden im Bereich Grundausbildung geregelt. Die relativ komplizierten Vorschriften finden Sie in dieser Tabelle:
Vorbesitz der Klasse |
Grundausbildung |
Überland |
Autobahn |
Dunkel |
C, Dauer des Vorbesitzes
mehr als 2 Jahre
|
D:7
D1: 6
|
D: 8
D1: 4
|
D: 4
D1: 2
|
D: 3
D1: 2
|
C, Vorbesitz
bis 2 Jahre |
D: 14
D1: 8
|
D: 16
D1: 8
|
D: 8
D1: 4
|
D: 6
D1: 4
|
B oder C1, Dauer des Vorbesitzes
mehr als 2 Jahre |
D: 33
D1: 16
|
D: 12
D1: 8
|
D: 8
D1: 4
|
D: 5
D1: 4
|
B oder C1, Vorbesitz
bis 2 Jahre |
D: 45
D1: 41
|
D: 22
D1: 19
|
D: 14
D1: 12
|
D: 8
D1: 7
|
D1 |
D: 20 |
D: 5 |
D: 5 |
D: 5 |
D |
DE: 4 |
DE: 3 |
DE: 1 |
DE: 1 |
D1 |
D1E: 4 |
D1E: 3 |
D1E: 1 |
D1E: 1 |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf den Anfang einer Autobahn
Auf das Ende einer Autobahn
Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?
Anfang einer geschlossenen Ortschaft
Beginn einer Umleitung
Ende einer geschlossenen Ortschaft
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