Die Stufe der Sonderfahrten

Überlandfahrt

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.

Als Sonderfahrten, Sonderstunden oder auch »besondere Fahrstunden« bezeichnet man:

  • die Überlandfahrten
    (Bundes- oder Landstraßen)
  • die Fahrten auf Autobahnen
  • die Fahrten bei Dämmerung
    oder Dunkelheit

Warum gibt es die Sonderfahrten?

In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung eingeführt. Die Unfallzahlen der Fahranfänger sind besonders auf Autobahnen, Landstraßen und in den Nachtstunden überdurchschnittlich hoch; dort passieren auch die folgenschwersten Unfälle. Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden, wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders: Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden, die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen.

Die Sonderfahrten können nicht miteinander kombiniert werden und dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werde. So ist es beispielsweise nicht gestattet, eine Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und als Dunkelfahrt anzurechnen. Zwar ist es möglich, die erste Fahrstunde im Dunkeln zu absolvieren. Sie darf nur deshalb aber nicht als Sonderfahrt zählen, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts Einparken und ähnliches zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?

Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell gar nicht. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage »wie viele Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?«. Die Antwort ist nicht ganz einfach. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzliche Fahrstunden. Es müssen also zuvor noch andere Ausbildungsteile stattgefunden haben (richtig: die Fahrstunden der Grundausbildung).

Fahrlehrer werden in der Ausbildung oft mit Aussagen der Schüler konfrontiert: »soundso viele Fahrstunden sind ja nur Pflicht«, aber dabei handelt es sich um ein Missverständnis. Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist unsinnig und rechtswidrig. Zuerst muss gemäß der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung die Grundausbildung erfolgreich stattfinden. Und die dauert eben so lange, »wie sie dauert«.

Wichtig beim Pkw- und Motorradführerschein: 

• Grundausbildung plus mindestens 12 Sonderfahrten sind Pflicht!
 

Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.

Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

Korrekterweise muss es heißen: »mindestens vorgeschrieben« , weil je nach Ausbildungsbedarf des einzelnen Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten):

Klasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Dunkelfahrten
A, A1, B 5 4 3
A1 auf A 3 2 1
B auf BE,
B auf C1,
C1 auf C,
C1 auf C1E
3 1 1
B auf C,
C auf CE
5 2 3
C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung Solo: 1
Zug: 3
Solo: 1
Zug: 1
Solo: keine
Zug: 2
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung Solo: 3
Zug: 5
Solo: 1
Zug: 2
Solo: keine
Zug: 3

 

Grund- und Sonderfahrten in der Bus-Ausbildung

Für die Bus-Klassen D, DE, D1, D1E gibt es nicht nur Vorschriften für die Sonderfahrten; dort ist sogar die Mindestzahl der Fahrstunden im Bereich Grundausbildung geregelt. Die relativ komplizierten Vorschriften finden Sie in dieser Tabelle:

Vorbesitz der Klasse Grundausbildung Überland Autobahn Dunkel
C, Dauer des Vorbesitzes
mehr als 2 Jahre

D:7
D1: 6
D: 8
D1: 4
D: 4
D1: 2
D: 3
D1: 2
C, Vorbesitz
bis 2 Jahre
D: 14
D1: 8
D: 16
D1: 8
D: 8
D1: 4
D: 6
D1: 4
B oder C1, Dauer des Vorbesitzes
mehr als 2 Jahre
D: 33
D1: 16
D: 12
D1: 8
D: 8
D1: 4
D: 5
D1: 4
B oder C1, Vorbesitz
bis 2 Jahre
D: 45
D1: 41
D: 22
D1: 19
D: 14
D1: 12
D: 8
D1: 7
D1 D: 20 D: 5 D: 5 D: 5
D DE: 4 DE: 3 DE: 1 DE: 1
D1 D1E: 4 D1E: 3 D1E: 1 D1E: 1

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

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Auf den Anfang einer Autobahn

Auf das Ende einer Autobahn

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

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Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

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