Die Ausbildung in der Fahrschule

Fahrschule, Fahrstunde

Viele Bestimmungen gilt es zu beachten, bevor man in Deutschland den Führerschein erhält. Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung wurde in den vergangenen Jahren umfassend geändert, neue Ausbildungsinhalte kommen laufend hinzu. Letztendlich verlangt auch der Prüfer, dass man mit den gestiegenen Anforderungen des Straßenverkehrs klarkommt.

Dies bedeutet auch, dass Fahrschüler heutzutage viel mehr leisten müssen als zu Großvaters Zeiten. Bringen wir etwas Licht in den Dschungel der Vorschriften.

Der Beginn der Ausbildung

Sobald Sie bei einer Fahrschule angemeldet sind, können Sie dort auch mit der Ausbildung beginnen. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist vorgeschrieben. Außerdem werden Sie einen gewissen Teil Ihrer Freizeit aufbringen müssen, um sich den theoretischen Prüfungsstoff anzueignen. Das Erlernen von Theorie und Praxis soll in der Ausbildung miteinander »verzahnt« werden; Fahrstunden können frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stattfinden.

Wie viele Fahrstunden Sie brauchen (oder haben möchten), hängt dabei sehr stark von Ihrer praktischen Begabung, Lern- und Konzentrationsfähigkeit und Motivation ab. Theoretische oder praktische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, welche Inhalte dem Fahrschüler vermittelt werden müssen (theoretisch und praktisch). Diese Vorschriften sind in den letzten 15 Jahren stark aufgestockt worden. Seit damals ist beispielsweise neu:

  • Teilnahmepflicht am theoretischen Unterricht
  • Einführung der Sonderfahrten (das sind Autobahn-, Überland- und Dunkelfahrten), die erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden dürfen
  • Verlängerung der Fahrprüfung auf 45 Minuten (Pkw)
  • Abschaffung der Automatik-Prüfung: Wenn ein Schaltwagen-Führerschein gewünscht wird, muss auf einem Schalt-Pkw geprüft werden (das war früher nicht so)
  • Viele neue oder geänderte Verkehrsregeln (ein Beispiel: Tempo-30-Zonen)

Außerdem hat die Verkehrsdichte in Deutschland stark zugenommen. Die Fahrausbildung musste also immer gründlicher werden. Schließlich kam im Jahr 1987 auch noch die Probezeit für Fahranfänger hinzu, die zwischen 2 und 4 Jahren dauert. Wer die Probezeit erfolgreich schaffen möchte, sollte gut ausgebildet worden sein.

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