Theoretischer Unterricht in der Fahrschule
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Vom Mofa bis hin zum Bus: Zu jeder Ausbildung gehört auch die theoretische
Unterweisung durch dafür qualifizierte Fahrlehrer. Die Lektionen sollen nicht
nur auf das Bestehen der Prüfung vorbereiten.
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Da die Anwesenheit beim vorgeschriebenen Unterricht Pflicht ist, muss man bereits
bei der Auswahl der Fahrschule darauf achten, dass die angebotenen Theoriezeiten
in den persönlichen Terminkalender passen. Viele Fahrschulen bieten die Theorie
abends, zweimal pro Woche an. Weil das für viele Beruftstätige aber
ein Problem darstellt (Einzelhandel, Dienstleistungsbranchen), gehen immer mehr
Fahrschulen dazu über, alternative Termine einzurichten, etwa samstags.
Der Unterricht ist in Lektionen zu 90 Minuten (»Doppelstunden«) aufgeteilt, darüber hängt in der
Fahrschule ein Lehrplan aus. Kein Problem ist übrigens, wenn jemand mitten im Kurs neu einsteigt,
denn jedes Kapitel ist normalerweise in sich abgeschlossen. Seit Herbst 2002 darf die Fahrschule die Doppelstunden auch in Einzelstunden zu je 45 Minuten aufteilen.
Das Schöne an der neuen Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist, dass
der Fahrlehrer nunmehr Akzente setzen kann. Das bedeutet: Er muss nicht
mehr sämtliche Vorschriften rauf und runter beten, sondern kann sich auf das Wesentliche
konzentrieren und einzelne Themenbereiche, die ihm wichtig erscheinen, vertiefen.
Dabei werden bewusst Lücken in Kauf genommen, die der Fahrschüler durch
selbstständiges Lernen ausgleichen soll.
Auch die Lehrpläne sind inhaltlich umgestellt worden, sollen zu mehr Diskussionen
innerhalb der Schülergruppe anregen und Themen behandeln, die mehr als die
Vermittlung von Regelkenntnissen zum Ziel haben.
Wie viele Theoriestunden sind vorgeschrieben?
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Fahrschülern, die ihren ersten Führerschein machen und denen, die eine vorhandene Fahrlerlaubnis erweitern. Der Theoriestoff ist nämlich unterteilt in den Grundstoff für alle Klassen (der dann für die »Erweiterer« immer verkürzt wird) und den so genannten klassenspezifischen Stoff (bei dem es nur bei bestimmten Klassen Verkürzungsmöglichkeiten gibt).
Grundstoff für alle Klassen |
Doppelstunden zu 90 Minuten |
als Ersterwerber |
12 |
wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt |
6 |
plus:
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Klassenspezifischer Stoff |
Doppelstunden zu 90 Minuten |
Klasse M |
2 |
Klasse S |
2 |
Klasse A1, A |
4 |
Klasse B |
2 |
Klasse C1 |
6 |
bei Vorbesitz D1 oder D: 2 |
Klasse C |
10 |
bei Vorbesitz C1 oder D1: 4 |
bei Vorbesitz D: 2 |
Klasse CE |
4 |
Klasse D1 |
10 |
bei Vorbesitz C1 oder C: 4 |
Klasse D |
18 |
bei Vorbesitz C1: 12 |
bei Vorbesitz C oder D1: 8 |
Klasse L |
2 |
Klasse T |
6 |
Wer richtig mitgerechnet hat, kommt zum Beispiel zu folgenden Ergebnissen:
Ein Ersterwerber der Klasse B (Pkw) muss insgesamt 14 mal zum Unterricht erscheinen (12 mal Grundstoff und zwei mal klassenspezifischer Stoff); ein Schüler der Klasse A, der schon die Klasse A1 mitbringt, benötigt 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 mal den klassenspezifischen Unterricht.
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