Nachtfahrten im Hochsommer...
Schaut man zur Sommerzeit, sagen wir am 7. Juli, um 21:30 Uhr aus dem Fenster, beginnt gerade der Sonnenuntergang. Kurz nach 22 Uhr sitzen dann viele Fahrschüler mit ihren Fahrlehrern zur Nachtfahrt im Fahrschulwagen. Und damit es sich lohnt, belegen die meisten gleich eine Doppelstunde, dann sind schon mal zwei von drei vorgeschriebenen Dunkelfahrten mit dem Pkw erledigt.
Denn die Fahrschülerausbildungsordnung schreibt mindestens 135 Minuten Ausbildung bei Dämmerung oder Dunkelheit vor, bevor man die Prüfung der Klasse B macht. Trotzdem kommt immer wieder von den Fahrschülern die Frage: »Muss man im Sommer die Nachtfahrten wirklich machen, auch wenn es erst so spät dunkel wird?«
Gegenfrage: Was würden Sie denn als Antwort erwarten? Etwa »Mensch, stimmt ja, da hat der Gesetzgeber wahrscheinlich gar nicht dran gedacht, dass es während der Sommerzeit so spät dunkel wird, und man kann ja schließlich von euch jungen Leuten nicht verlangen, dass ihr nachts noch fahrt, wo man in dem Alter doch noch so viel Schlaf benötigt...«. Im Ernst, so etwas?
Nicht wirklich. Die Frage kommt entweder, weil man als Fahrschüler die Vorschrift noch nicht so genau kennt, oder um vorsichtig zu sondieren: »Sag mal, Fahrlehrer, das ist mir viel zu stressig, ich habe eigentlich gar keine Lust auf Fahrstunden um die Zeit. Und du?«
Und? Wird ein Fahrlehrer dagegenhalten und etwas ähnliches sagen wie: »Also, abgesehen davon dass es Pflicht ist, habe ich vor, dich für das Fahren in der Dunkelheit topfit zu machen, damit du bei deinen eigenen Nachtfahrten keine unbeleuchteten Radfahrer über den Haufen fährst, und damit deine Mitfahrer merken, dass sie mit dir nicht im Straßengraben landen, oder damit du keine rote Ampel übersiehst, wenn du nachts in einer fremden Großstadt nach Wegweisern fährst...«
So etwas ähnliches würden wahrscheinlich ganz viele Fahrlehrer sagen, aber mit Sicherheit nicht alle. Es sind wie in jeder Branche einige dabei, die fünf gerade sein lassen und den Abend lieber mit der Familie verbringen. »Wie bitte? Um 22 Uhr nochmal raus und erst weit nach Mitternacht Feierabend? Und nicht nur einmal pro Woche das machst du im Sommer mit jedem Fahrschüler. Ich bin doch nicht die Nachtschwester!«
Und obwohl beide, Fahrlehrer und Fahrschüler, dem Prüfer durch ihre Unterschrift bestätigen, dass die Sonderfahrten vollständig durchgeführt worden sind auf dem Formular gibt es nämlich kein Feld außer im Sommer einigt man sich stillschweigend darauf, dass man es nicht so genau nimmt. Der Fahrschüler unterschreibt sowieso alles, wenn der Prüfer im Auto sitzt, gell? Thema durch, Abend gerettet, Chance verpasst.
Mancher korrekt arbeitende Kollege muss sich dann bei seinen Schülern beinahe dafür entschuldigen, dass Nachtfahrten auch im Sommer gefahren werden, denn »... mein Freund war bei Fahrschule XYZ und der brauchte das nicht!«. Schwach, was Fahrschule XYZ ihren Kunden bietet.
Gut geplante Nachtfahrstunden können ein wirklich tolles Erlebnis sein.
Ein paar Tipps für eine kreative Nachtfahrt
Als Sammelfahrt: Mit der Clique im vollen Auto die Strecke zur Diskothek hin und zurück fahren / nächste Konzerthalle / nächste Großstadt.
City ohne Stress: Die gefürchteten Strecken, die tagsüber vom Berufsverkehr verstopft sind, nachts in aller Ruhe kennen lernen.
Beleuchtungstest: Alle Lichtschalter vor der Fahrt falsch einstellen lassen und dann wieder in Ordnung bringen fahren wir überhaupt mit Abblendlicht? Sind draußen alle Birnen in Ordnung? Wo kann ich mit Fernlicht fahren, wann stelle ich es aus?
Mistwetter: Die Dunkelfahrstunden nach dem Wetterbericht planen, und zwar so, dass Regen im Spiel ist.
Verkehrskontrolle: Wo machen andere Fahrer nachts auffällige Fehler? Was steckt dahinter?
Taxiservice: Ein Schüler bringt den anderen nach Hause. Nicht der Fahrlehrer, sondern der mitfahrende Schüler sagt die Strecke an.
Parken: An welchen Stellen, mit welcher Beleuchtung, wo sind Risiken?
Nachbesprechung: Habe ich mich bei den anderen Fahrschülern als Mitfahrer in jedem Moment sicher gefühlt? Könnte ich mir vorstellen, noch einmal mit der/dem anderen mitzufahren?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen nachts auf einer Landstraße Fußgänger auf Ihrer Seite. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie durch ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet werden?
Beschleunigen, um möglichst schnell aus dem Bereich der Blendung herauszukommen
Aufblenden und mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren
Geschwindigkeit vermindern und notfalls anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen
Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird
Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben
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