Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008, zuletzt geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008, Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008

Anlage 2.2  

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen B und S (2 Doppelstunden)
 
1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

     a)  Technik, Physik
- Betriebs- und Verkehrssicherheit
- Wartung und Pflege der Fahrzeuge
- Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO*)
- Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
  b) Personen- und Güterbeförderung
- Personenbeförderung
- Ladeflächen und Beladung*)
  c) Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
- Energiesparende Fahrweise
- Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.


2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
     a)  Fahrgeschwindigkeit
  b) Fahren in Fahrstreifen
  c) Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
  d) Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
  e) Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
  f) Bremsen
- Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)*)
- Benutzung der Bremsen (degressiv - progressiv)
- Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
  g) Zusammenstellung von Zügen*)
- Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
- Stützlast
- Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
- Beleuchtung
  h) Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z.B. nach sog. Ozongesetz)
  i) Abgrenzung zur Klasse BE*)

*) gilt nicht für Klasse S.

..zum Seitenbeginn