Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
Fassung des Inkrafttretens vom 30.10.2008, zuletzt geändert durch Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008, Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 31 S. 1338, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008
Anlage 2.2
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen
B und S (2 Doppelstunden)
1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
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a) |
Technik, Physik
- Betriebs- und Verkehrssicherheit
- Wartung und Pflege der Fahrzeuge
- Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO*)
- Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten |
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b) |
Personen- und Güterbeförderung
- Personenbeförderung
- Ladeflächen und Beladung*) |
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c) |
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
- Energiesparende Fahrweise
- Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien. |
2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
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a) |
Fahrgeschwindigkeit |
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b) |
Fahren in Fahrstreifen |
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c) |
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen |
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d) |
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen |
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e) |
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen |
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f) |
Bremsen
- Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)*)
- Benutzung der Bremsen (degressiv - progressiv)
- Bremsen im Gefälle und bei Gefahr |
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g) |
Zusammenstellung von Zügen*)
- Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
- Stützlast
- Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
- Beleuchtung |
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h) |
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z.B. nach sog. Ozongesetz) |
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i) |
Abgrenzung zur Klasse BE*)
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*) gilt nicht für Klasse S.
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