Fußgänger auf der Autobahn?
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Das Statistische Bundesamt registrierte im vergangenen Jahr 42 Personen, die auf Autobahnparkplätzen und Raststätten bei Verkehrsunfällen als Fußgänger ums Leben kamen.
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Dazu kommt noch eine hohe Dunkelziffer (man schätzt 33%), wenn sich ein Unfall im Fahrbahnbereich oder auf dem Seitenstreifen einer Schnellstraße ereignet; denn dann wird das Todesopfer in der amtlichen Statistik als Kraftfahrer gezählt, auch wenn es sein Fahrzeug längst verlassen hatte.
Der § 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) enthält im Absatz 9 die Regel: Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten.
Da taucht die Frage auf, wann komme ich einmal als Fußgänger auf die Autobahn? Jeder von uns, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, kann durch die alltäglichen Notwendigkeiten schnell zum Autobahnbenutzer werden, denn nicht jede Fahrt geht problemlos über die Bühne. Ein defekter Motor, eine Reifenpanne, ein Unfall und sogar ein dringendes Bedürfnis veranlassen die FahrerInnen häufig zum Anhalten auf der Autobahn.
Beim Verlassen des Pkw fehlt dem Fahrer / der Fahrerin oder dem Mitfahrer / der Mitfahrerin leider oft das Bewusstsein, dass nachfolgende schnelle Fahrzeuge im Ernstfall Anhaltewege von über 200 Metern haben.
Deshalb sollte die Eigensicherung oberste Priorität haben für alle, die sich, aus welchem Grund auch immer, als Fußgänger auf unseren Schnellstraßen bewegen. Die Beachtung einiger Grundregeln, von der Autobahnpolizei empfohlen, können folgenschwere oder sogar tödliche Unfälle vermeiden helfen:
- Halten Sie nie im unmittelbaren Bereich einer Unfallstelle
- Schalten Sie beim Erkennen einer gefährlichen Situation auf der Straße die Warnblinkanlage ein, beobachten Sie ständig den rückwärtigen Verkehr und fahren nach rechts auf den Seitenstreifen
- Bringen Sie Ihre Fahrzeuginsassen hinter den Schutzplanken in Sicherheit
- Vergewissern Sie sich ständig, ob sich weitere Fahrzeuge der Unfallstelle oder Ihrem Anhalteort nähern
- Rechnen Sie damit, dass Sie von weiteren Fahrzeugführern nicht gesehen werden ( schlechte Witterungsverhältnisse oder Dunkelheit )
- Halten Sie sich selbst einen kurzen Fluchtweg hinter die Schutzplanken bereit
- Wenn notwendig warnen Sie den nachfolgenden Verkehr NUR aus einer sicheren Position heraus
- Die Gefahr kommt auf Autobahnen/ Schnellstraßen meistens aus dem nachfolgenden Verkehr heraus, richten Sie daher Ihre Aufmerksamkeit immer nach hinten
- Werden Sie auf der Autobahn zum Fußgänger, behalten Sie die Ruhe ( vor allem bei Unfällen) handeln Sie umsichtig und seien Sie sich immer der Gefahr bewusst
- Koordinieren Sie Hilfe und erforderliche Maßnahmen unter Beachtung ihrer eigenen Sicherheit
Fußgänger, die bei einem Unfall oder einer Panne z.B. auf der Autobahn Hilfe leisten wollen, verhalten sich zwar vorschriftsmäßig und vorbildlich in ihrer Handlungsweise, begeben sich aber oft zu arglos in Lebensgefahr.
Anderen wiederum ist in der Reisezeit ein gepflückter Blumenstrauß vom Autobahnrand zum Verhängnis oder wenn nichts passiert ist, mindestens beim Auftauchen einer Streifenwagenbesatzung sehr teuer geworden. Vor dem Wechsel von Fahrbahnseiten als Fußgänger (häufig an Raststätten), aus welchen Gründen auch immer, wird eindringlich gewarnt. Nicht nur weil es verboten ist, sondern weil die hohen Geschwindigkeiten immer wieder erheblich unterschätzt werden und bundesweit viele Helfer ums Leben oder mit schwersten Verletzungen in die Krankenhäuser kommen.
»Weiß jeder, kennen alle!« Weit gefehlt, das Alltagsgeschäft der Autobahnpolizei zeigt deutlich das Gegenteil. Nur ein Bruchteil der Verkehrsteilnehmer verhält sich gefahrbewusst und vorausschauend.
Rainer Bernickel
Polizeihauptkommissar i.R.
Von 1970 bis 2006 bei der Autobahnpolizei Münster; zuständig für die Verkehrssicherheitsberatung.
Europareferent für Verkehrssicherheit.
Autor für Fachzeitschriften.
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