Fahrstreifenwechsel

Fahrstreifenwechsel

Innenspiegel, blinken, Außenspiegel, Schulterblick und erst dann auf die andere Fahrspur wechseln, wenn niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird.

Aber so einfach wie es klingt ist der Fahrspurwechsel nicht, sonst müssten nicht täglich dutzende Unfälle aufgenommen werden.

Und auch in unserem Verkehrsregeln-Forum steht das Thema Fahrstreifenwechsel immer weit oben auf der Beliebtheitsskala. Deshalb sollen einige Beispiele zeigen was geht, was nicht geht, wo die Gefahren lauern und wie man sich auf die Fehler Anderer einstellen kann, um Gefahren zu vermeiden.
 

Rechtliche Grundlagen

Der § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten beim Fahrspurwechsel. Der Kernsatz lautet: »In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird«. Das überrascht nicht, stehen doch beinahe die gleichen Worte schon in den Grundregeln des § 1 StVO. Sehr weit kommt man also mit dieser Aussage nicht. Deshalb müssen wie so oft die Gerichte und deren Urteile als Maßstab dienen, denn dort wird entschieden, wie die allgemein gehaltenen Verkehrsregeln in konkreten Fällen auszulegen sind. Unsere Artikel geben diese Verhaltensregeln wieder. Mehr noch, wir wollen auch Tipps geben, worauf man achten kann, um brenzlige Situationen ziemlich sicher im Voraus zu erkennen.
 

Einige Urteile zum Fahrstreifenwechsel: 

• Die Möglichkeit zum Fahrstreifenwechsel darf man sich nicht erzwingen (OLG Köln 1974), aber
• der nachfolgende Verkehr muss einem Verkehrsteilnehmer den rechtzeitig und vorschriftsmäßig angekündigten Fahrspurwechsel ermöglichen (OLG Hamm 1992), und
• der Wechselnde darf unter diesen Voraussetzungen sogar erwarten, dass ihm der berechtigte Fahrstreifenwechsel ermöglicht wird (OLG Köln 1974). Aber:
• In jedem Fall darf ein Fahrstreifenwechsel nur mit höchster Sorgfalt durchgeführt werden, selbst wenn man den Fahrstreifen nicht vollständig wechselt (OLG Düsseldorf 1987).
• Die besondere Sorgfaltspflicht vor und beim Spurwechsel gilt auch, wenn keine Fahrstreifen markiert sind (OLG Frankfurt 1977).
 
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.08-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich dem Lastzug, der gerade mit etwa 60 km/h auf ihren Fahrstreifen wechselt. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.1.08-101-B

Unter sorgfältiger Beobachtung nachfolgender Fahrzeuge auf den linken Fahrstreifen wechseln

Fahrstreifen beibehalten, Lichthupe betätigen und Gas gegen

Dem Lastzug das Überwechseln ermöglichen und den Fahrstreifen beibehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Auf nachfolgenden Verkehr achten