Wenden auf der Autobahn?
Geisterfahrer waren falsch informiert
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Falsch verstandene Äußerungen des nordrhein-westfälischen Innenministers sorgten
für
Konfusion: Die Rheinische Post berichtete am 27. September 2005, bei Stau auf
NRW's Autobahnen solle zukünftig
unter polizeilicher Aufsicht gewendet werden dürfen. Ungeduldige
haben das allzu freizügig interpretiert
und sind bereits einen Tag später auf der A31 eigenmächtig umgekehrt.
Ihnen droht nun Fahrverbot. |
Nordrhein-Westfalen ist die Region mit der höchsten Autobahndichte
und den größten Stau-Problemen Europas. Kein Wunder, dass Landesinnenminister
Ingo Wolf eine Reihe von Maßnahmen
durchsetzen will, um Belastungen durch Staus zu verringern. So könnte die
Polizei in naher Zukunft ermächtigt werden, verkehrsbehindernde Fahrzeuge
selbst abzuschleppen, ohne auf einen Abschleppdienst warten zu müssen.
Zu diesem Maßnahmenbündel gehört nach dem Leitartikel der
Rheinischen Post/Neuß-Grevenbroicher Zeitung vom 27.09.2005 (»NRW
testet Wenden im Stau«, Online-Version)
auch das Umkehren auf der Autobahn: In unbestimmter Zukunft soll es bei großen
Staus möglich
sein, unter polizeilicher Aufsicht zu wenden und bis zur nächsten Ausfahrt
zurückzufahren.
Die Meldung wurde noch am selben Tag hier in den
FAHRTIPPS zitiert, und zwar mit mehrfachen Hinweisen, dass es sich
um Zukunftsmusik handelt und eigenmächtiges
Wenden weiterhin streng verboten bleibt (als wenn wir es geahnt hätten...)
Auch im Fernsehen und im Rundfunk wurde vielfach darüber
berichtet. Offenbar haben manche Zeitgenossen beim Frühstück
jedoch nur die Schlagzeile gelesen.
Fahrverbot für Voreilige
Es kam wie befürchtet: Nicht alle Verkehrsteilnehmer haben die
Berichterstattung korrekt verstanden. Auf der Autobahn A31 sind einige Fahrer
erwischt worden, wie sie ihr Fahrzeug auf eigene Faust drehten, weil sie
nicht im Stau stehen wollten. Als Geisterfahrer fuhren sie im Berufsverkehr
zur nächsten Anschlussstelle zurück.
Zum Glück
kam es
dabei
nicht zu Unfällen, aber mit Wiederholungen ist wohl leider zu rechnen.
Auf die Voreiligen wartet nun ein Bußgeldverfahren, außerdem
droht ein Monat Fahrverbot.
Wenden auf der Autobahn?
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Nur, wenn es die Polizei anordnet und
- nur, wenn es die Polizei überwacht!
Eigenmächtiges Wenden auf der Autobahn ist
verboten! |
So stellt man sich das in Zukunft vor
Wenn die Einsatzzentrale dazu den Befehl gibt, sichert die Polizei
den Verkehr auf der betreffenden Strecke zunächst
umfangreich ab (auch die Zufahrten zur Autobahn). Erst danach fordert
sie
die Verkehrsteilnehmer durch einzelne Weisungen auf, ihr Fahrzeug zu wenden und
auf dem Standstreifen bis zur nächsten
Anschlussstelle zurückzufahren.
Das Entrinnen aus dem Verkehrschaos wird
kein Kinderspiel. Mit der Auflösung muss »von hinten nach vorne«,
also am Stauende begonnen werden; hierbei werden die Beamten sicherlich jeden
einzelnen Wendevorgang überwachen
müssen.
Autofahrer, die sich vordrängeln wollen, könnten sonst
weitere Unfälle
und damit völlige Blockaden
verursachen. Die anschließende Begegnung mit entgegenkommendem Verkehr
bei der Rückfahrt muss ausgeschlossen sein, bis dahin sollte also eine Vollsperrung
der gestauten Richtungsfahrbahn bereits erfolgt sein.
An der nächsten Anschlussstelle
angekommen, gäbe es zwei Möglichkeiten:
- Entweder, der Fahrzeugstrom verlässt die Autobahn über den Zubringer,
quasi verkehrt herum über den Beschleunigungsstreifen. Das erleichtert
zwar das direkte Verlassen der Autobahn, erschwert aber die anschließende Eingliederung
des Verkehrs erheblich.
- Oder, die Fahrzeuge benutzen die richtige Ausfahrt, die nun ein
paar hundert Meter später kommt — doch dann müsste der
gesamte Verkehr vorher erneut wenden, um richtig herum in den Verzögerungsstreifen
zu gelangen.
In beiden Fällen wären weitere Fahrbahnsperrungen erforderlich,
damit jeder den richtigen Weg findet und nicht aus Versehen weiter fährt
als unbedingt nötig.
Das alles zeigt, wie riskant und langwierig diese Maßnahmen unter Umständen
sein könnten.
Deshalb wird es sich nicht um eine routinemäßige »leichte Übung« im
Berufsverkehr handeln, für die sie von einigen übermütigen Fahrern
fälschlicherweise
gehalten wurde. Sondern
eher um die letzte Option für
den Super-Stau. Man könnte so zum Beispiel verhindern, dass Fahrzeugführer im
Winter über
Nacht in ihren Fahrzeugen sitzen bleiben müssen. Wann
diese Maßnahme überhaupt
erstmalig greifen kann, dürfte
noch unklar sein.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.18-102 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt auf Autobahnen?
Bei Dunkelheit darf unter keinen Umständen schneller gefahren werden, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt
Rückwärtsfahren verboten
Halten auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen verboten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.09-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Wenden verboten?
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