StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung

§ 29  Übermäßige Straßenbenutzung

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten. 

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden. 

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt. 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.11-109 / 3 Fehlerpunkte

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Ich lasse mich nicht herausfordern, bleibe cool und lasse den anderen fahren

Ich nehme die Herausforderung an und versuche das Gleiche

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.11-105 / 3 Fehlerpunkte

Auf der Landstraße werden Sie von einem schnelleren Pkw überholt und anschließend geschnitten. Wie reagieren Sie?

Ich unterdrücke meinen Ärger, bleibe cool und fahre weiter, als ob ich den Vorfall nicht bemerkt hätte

Ich fühle mich herausgefordert und setze nun selbst zum Überholen an

Ich mache den Fahrer durch Hupe und Lichthupe auf sein falsches Verhalten aufmerksam. Damit reagiere ich zugleich meinen Ärger ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.11-001 / 3 Fehlerpunkte

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Zu schnelles und riskantes Fahren, um zu imponieren

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Zögerliches Fahren aus Rücksicht auf die Gruppe