EU- und EWR-Staaten

EU-Führerschein

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums müssen ihren Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist in Deutschland voll gültig.

 

Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (EU)
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Belgien Luxemburg seit 1.5.2004 Island
Dänemark Niederlande Estland Slowakei Liechtenstein
Deutschland Österreich Lettland Slowenien Norwegen
Finnland Portugal Litauen Tschechien  
Frankreich Schweden Malta Ungarn  
Griechenland Spanien Polen Zypern (griech.)  
Irland Großbritannien seit 1.1.2007  
Italien   Bulgarien Rumänien  

Befristete Führerscheine der Klassen A, B oder BE (oder eine Unterklasse), die noch nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sind, können problemlos umgeschrieben werden.

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE müssen innerhalb von 185 Tagen nach der Einreise registriert werden, wenn der ordentliche Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird.

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