Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
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Medizinische Bedenken können ein Hindernis auf dem Weg zum Führerschein sein. In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist genau geregelt, unter welchen Umständen die Behörde gewisse Auflagen machen muss oder die Erteilung einer Fahrerlaubnis sogar ganz verweigert.
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An die Bewerber der Klassen C (Lkw) und besonders D (Bus) werden sehr hohe Anforderungen an die gesundheitliche Eignung gestellt. Bewerber/innen für den Pkw-Führerschein und die übrigen Klassen kommen deutlich einfacher weg - hier reicht in der Regel der bestandene Sehtest, sofern keine gesundheitlichen Probleme bekannt sind. Wer es genau wissen möchte, dem empfiehlt sich ein Blick in die Anlage 4 und Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung, wo detaillierte medizinische Aspekte aufgelistet sind. Die Liste dort ist aber nicht allumfassend — im Einzelfall bleibt die Entscheidung bei der Behörde, und die kann bei begründeten Eignungszweifeln ein ärztliches Gutachten anfordern.
Aber auch der bisherige Lebenswandel könnte sich negativ auswirken. Man muss zwar kein polizeiliches Führungszeugnis mehr vorlegen, aber es steht in § 11 FeV, dass man nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben darf. Wenn solche Tatsachen bekannt sind, kann es Probleme geben. Es wirkt sich zum Beispiel negativ aus, wenn man in der persönlichen »Sturm-und-Drang-Periode« ein Mofa frisiert hat und damit erwischt worden ist. Als Folge kann die Behörde nun ihre Zustimmung für längere Zeit verweigern. Auch ein laufendes Strafverfahren kann die Zulassung verzögern.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte
Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?
Personen, die
- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen
- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte
Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?
Er kann
- zur Fahruntüchtigkeit führen
- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.8.01-007 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fahrerlaubnisbewerber wird während seiner Ausbildung "beim Schwarzfahren mit einem Kraftfahrzeug erwischt". Kann dies ein Grund sein, ihm die Fahrerlaubnis zu versagen?
Nein, weil nur die körperliche und geistige Eignung ausschlaggebend ist
Ja, weil dadurch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entstehen
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