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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
08.01.2007, 17:27 Uhr

Darf ich Roller offen fahren?

hi,

also was ich mal wissen wollte und zwar ich hab ja Motorradführerschein, jetzt ist es so das ich nicht das nötige Kleingeld habe mir ein Motorrad anzuschaffen und meien Eltern möchte ich damit nicht belasten, deshalb hab ich die Idee bekommen ob es nicht villeicht möglich wäre den Roller einfach zu tunene bzw offen zu fahren, das würde mir für den Anfang bis ich mir ein eigenes motorrad kaufen kann reichen.

Darf man des einfach so machen, ich denk net wegen Versicherung aber könnte es trozdem klappen? was muss man dafür machen lassen ?

Papiere usw.

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.01.2007, 18:36 Uhr

zu: Darf ich Roller offen fahren?

was du immer wissen willst.
nein, lohnt nicht den roller zu tunen. dann wird er mindestens zu einem klasse a1 fahrzeug(leichtkraftrad)und du musst die ganze zulassungsprozedur beim tüv und der zulassungsstelle machen.
gebrauchtes moped ist billiger

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
08.01.2007, 19:41 Uhr

zu: Darf ich Roller offen fahren?

Wenn du den Roller einfach nur entdrosselst, ist es zwar kein FoFE, wenn du die Klasse A hast, es bleibt aber ein Erlöschen der Betriebserlaubnis (50 €, 3 Pkte, A-Verstoß).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Bremsen und nach rechts ausweichen

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren