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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
08.01.2007, 08:53 Uhr

Anordnung RADARWARNGERÄT?

mein kumpel checkt nicht, was im brief steht.

im brief steht: "Das Radarwarngerät wird gemäß Artikel 27/IV Nr. 1 PAG nach Bestandkraft dieses Bescheides, frühestens am 05.02.07, bei der VPI Verkehrsüberwachung vernichtet."

Was soll das heißen?
Vielen Dank im voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
08.01.2007, 08:55 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

das das gerät kaputt gemacht wird. d.h. er es nicht wieder bekommt bzw. nicht mehr benutzen kann und dass nicht vor dem 5.2.07.
das ist nach derzeitiger gesetzeslage auch rechtens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
08.01.2007, 12:01 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

achso.. aber das bußgeld bekommt er noch oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
08.01.2007, 12:32 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

Klar bekommt er ein Bußgeld, ZUSÄTZLICH wird sein Spielzeug vernichtet ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
09.01.2007, 15:35 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

ich hätte mir bzw ich hole mir auch so ein Gerät, denn es ist meiner meinung nach unfair das es radar auf Strassen gibt, klar gibts wie immer die Ausrede es wird zu schnell gefahren, aber auf der anderen Seite wollen die auch gleichzeitg abzocken, von daher ich würde mir auch sowas kaufen egal wie illegal des ist .......
Man darf so vieles nicht und trotzdem macht doch der ein oder andere von uns mal was illegales.



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
09.01.2007, 17:37 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

zu deiner einstellung kann ich nur sagen:

super mario.

für die nixblicker: achtung ironie.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
09.01.2007, 23:25 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

Mario,

sag mal bitte die Ortskennung von deinem Kennzeichen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matzeee
10.01.2007, 00:07 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

"Abgezockt" kann ja auch nur werden wenn zu schnell gefahren wird ;)

Wenn man ordentlich fährt hat man auch nichts zu befürchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
10.01.2007, 09:40 Uhr

zu: Anordnung RADARWARNGERÄT?

der gute mario hat offensichtlich zuviel geld. schon drüber nachgedacht, dass sie dich dann erst richtig "abzocken", wenn sie dich mit so nem teil erwischen. :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen