Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
07.10.2013, 19:58 Uhr

Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

Seit einiger zeit wenn ich morgens zur arbeit fahre fahrt ein autofahrer mit 50 kmh auf der landstrase wo 100 kmh erlaubt sind heute früh das gleiche problem der gleiche fahrer mit 50 kmh unterwegs diesesmal habe ich mit der Lichthupezeichen gemacht das er schneller fahren soll plötzlich bremste mich der fahrer aus muste sofort nach links ausweichen sonst wäre ich den autofahrer hinten drauf gefahren.Meine frage darf ein autofahrer ohne einen grund so langsam fahren? für mich ist das eine behinderung der verkherteilnehmer und gäferlicher eingrif im strassen verkher

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
07.10.2013, 21:16 Uhr

zu: Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

Selbstverständlich darf ein Fahrzeug mit nur 50 km/H agO fahren. Manche Fahrzeuge haben tatsächlich auch nur eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 25, 45 oder 50 km/H ohne, dass dies ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre.
Das "Ausbremsen", wie Du es versucht hast zu beschreiben, ist allerdings nicht regelgerecht. Deine Lichthupe solle aber nur als Zeichen, dass Du Überholen willst, eingesetzt werden und nicht, um jemanden anzutreiben.

Hier noch ein paar Punkte und Kommata für Deinen nächsten Beitrag:
.........,,,,,,,,,.........,,,,,,,,

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
07.10.2013, 21:38 Uhr

zu: Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

Wackeldackels Erklärung möchte ich mich anschließen, aber noch ein wenig präzisieren:

Laut §3(2) StVO ist es verboten so langsam zu fahren das dadurch der Verkehrsfluss behindert wird.

Das kann man natürlich recht dehnbar auslegen, ab wann wird der Verkehrsfluss behindert? Wird es aber geahndet, droht ein Bußgeld in Höhe von 20€.

Im Übrigen ist ein Fahrzeugführer der den Verkehr aufhält (egal ob Fahrrad, Traktor oder auch ein langsamer PKW) nach §5(6) StVO dazu verpflichtet an geeigneter Stelle anzuhalten um die Kolonne überholen zu lassen.

Was du allerdings mit deiner Lichthupe anstelltest, könnte -ebenso wie das heftige "erzieherische" Abbremsen als Nötigung aufgefasst werden.
Ich würde also im Moment die Füße still halten, wenn du es nicht auf eine Gegenanzeige ankommen lassen willst.

Neben den Fahrzeugen, denen eh keine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist,
gibt es auch noch die Aussage, dass nicht schneller zu fahren ist, als es die Straßen-, Sicht- und Witterungsbedingungen und die persönliche Fähigkeit zulassen.
Wenn du aber Bedenken hast, dass der Verkehrsteilnehmer langsam, weil unsicher/unfähig, fährt, solltest du einmal mit der Info über sein Kennzeichen, der PKW-Beschreibung und Ort und Uhrzeit eurer regelmäßigen "Treffen" bei der Polizeiwache vorstellig werden.
Vielleicht hast du ja Recht - und der Mensch hat tatsächlich ein Handycap, das ihn für sich und andere zur Gefahr im Straßenverkehr macht.
Sollen sich die Beamten drum kümmern .... ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wiediAnt
14.10.2013, 12:47 Uhr

zu: Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

Es gibt viele Gründe, warum er langsam fährt. Aber das einfachste ist doch, du überholst ihn einfach. Du darfst ihn nicht bedrängen mit deiner Lichthupe und eventuellem dicht Auffahren und er darf dich nicht ausbremsen. Ansonsten kannst du ihn nicht zwingen, dass er 100 fährt. Vielleicht ist er wirklich unsicher.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
18.10.2013, 14:33 Uhr

zu: Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

Man darf lt. StVO nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug STÄNDIG beherrscht, also nicht nur so lange, wie nichts ungewöhnliche passiert.
Offenbar fuhr der TE zu schnell, denn dass er auf die Gegenfahrbahn ausgewichen ist und damit auch einen gefährlichen Unfall hätte verursachen können, zeigt, dass er sein Fahrzeug nicht ständig beherrschte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shepard27
05.04.2014, 20:06 Uhr

zu: Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

Ich selbst traue mich auch noch nicht auf der Lanstraße richtig schnell zu fahren,einfach weil ich Fahranfängerin bin. Fahre meist 70. Wenn die Strecke grade ist auch mal 90 (aber selten). Finde es nicht schön,wenn man dann bedrängt wird. Wer schneller fahren will,kann mich überholen. Ich muss ja nicht 100 km/h fahren,wenn ich mich unsicher fühle,finde ich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
08.04.2014, 07:10 Uhr

zu: Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

"Ich muss ja nicht 100 km/h fahren,wenn ich mich unsicher fühle,finde ich."

Du darfst nicht 100 fahren, wenn du das Gefühl hast, dass du dann das Fahrzeug nicht ständig beherrscht.

"§3 StVO: Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Ich vermute mal, dass 99% der Autofahrer diesen § missachten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
15.06.2014, 17:11 Uhr

zu: Mit 50 kmh auf der Landstrase behinderung anderer verkhersteilnehmer

Eine Behinderung ist die Veranlasung eines anderen zu einem Verhalten, zu dem er rechtlich nicht verrpflichtet ist, z. B. Kann schon Bremsen Behinderung sein.Ein langsam Fahren, wenn dadurch der Verkehrsfluss behindert wird, koennte als Behinderung herausgestellt werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt