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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pollau
13.02.2014, 14:29 Uhr

Verhalten am Kreisverkehr

Hallo,
meines Wissens gibt es unterschiedliche Vorfahrtsregeln, je nachdem ob sich der Kreisel innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet.
Meine Fragen:
1. Ein Radfahrer umfährt den Kreisel (korrekt im Uhrzeigersinn) auf dem Radweg am Rande des Kreisels. Er überquert nun eine Straße, die in den Kreisel führt.
Dort kommt ein Fahrzeug. Wer hat Vorfahrt?
2. Radfahrer färt wie oben. Aber jetzt fahrt ein Fahrzeug aus dem Kreisel in die Straße, die der Fahrradfahere überqueren möchte. Wer hat Vorfahrt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.02.2014, 17:24 Uhr

zu: Verhalten am Kreisverkehr

Vorweg: Du solltest deine Uhr kontrollieren lassen. ;o)
Wenn die so rum läuft, wie du den Radler (angeblich korrekt!) strampeln lässt, braucht sie eine Reparatur. ;o)

Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um eine normale Kreuzung und es gilt die Rechts-vor-Links-Regel!

Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren. Wie es die Beschilderung bereits anzeigt, haben Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt. Das Tempo sollte deshalb bei Annäherung an einen Kreisverkehr herabgesetzt werden.

Bei Ausfahrt ist besonders auch auf "querende" Radfahrer zu achten, die auf bzw. neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Diese haben nach § 9 Absatz 3 StVO Vorrang. Auch auf "querende" Fußgänger haben ausfahrende Fahrzeuge als Abbieger besondere Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls anzuhalten (vgl. § 9 Abs. 3 StVO).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pollau
14.02.2014, 09:42 Uhr

zu: Verhalten am Kreisverkehr

Zitat:
Es gibt außer der StVO noch eine Verwaltungsvorschrift (die keiner kennt) und dann gibt es noch eine Durchführungsbestimmung zur Verwaltungsvorschrift (die schon mal gar keiner kennt). Außer Fahrlehrer natürlich.
Und da steht dann, dass wenn der Radweg oder Fußweg mehr als 4-5m von der Kreisfahrbahn entfernt ist (also Grünstreifen dazwischen) gehört der Radweg bzw. Fußweg nicht mehr zum Kreisverkehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pollau
14.02.2014, 16:17 Uhr

zu: Verhalten am Kreisverkehr

@retisch.theo
Warum so aggresiv?
Die Info ist nicht aus der Bild!
Wenn man es nicht besser weiß, sollte man sich lieber zurückhalten.
Und zu Deiner Info hier auf Haufe.de, nicht gerade als unseriös bekannt:
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/ve
rkehrsrecht/auto-vs-fahrrad-wer-hat-vorfahrt-im-kr
eisverkehr_212_210248.html

Und um es in Deinem Worten zu sagen:
Wer besser zu Fuß gehen sollte, ist damit ja wohl geklärt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
16.02.2014, 13:34 Uhr

zu: Verhalten am Kreisverkehr

"Autofahrer sind auf Zufahrtsstraßen zu einem Kreisverkehr nur gegenüber den im Kreisel fahrenden Kraftfahrzeugen wartepflichtig, nicht jedoch gegenüber Radfahrern, die den im Kreisverkehr befindlichen Radweg benutzen."
Dieser Satz aus dem verlinkten Artikel ist natürlich absoluter Unsinn.
Auf einem fahrbahnbegleitenden Radweg gelten die selben Vorfahrtregeln wie auf der zugehörigen Fahrbahn. Zusätzlich gilt für Abbieger §9(3). Das ist bei allen Einmündungen gleich, egal ob es sich um eine Einmündung in einen Kreisverkehr handelt oder nicht.
Da diese Regeln von Autofahrern massenhaft missachtet werden, versucht man mit Taschenspielertricks die Opfer dieses Fehlverhalten in die Rolle der selbst Schuldigen zu drängen, indem man "Vorfahrt achten"-Schilder an den Radwegen aufstellt. Dies führt ab zu einer Patt-Situation, weil abbiegende Autofahrer weiterhin §9(3) beachten müssen und für einfahrende Autofahrer weiterhin ebenfalls "Vorfahrt achten" gilt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
17.06.2014, 14:00 Uhr

zu: Verhalten am Kreisverkehr

Da der Radweg nach der StVo ein Sonderweg darstellt, gehen viele Staedte und Gemeinden hin und deklariren diesen beim verlassen desselben mit einem Vorschriftzeichen, wenn der
Radfahrer eine Fahrbahn ueberqueren muss oder diese weiter befaehrt.Hier steht eine klare Aussage darin, dass beim hier der Sonderweg nach Paragr.10 der STVO behandelt wird.Aber beim Abbiegen hat der Autofahrer, den Vorrang des Radfahrers zubeachten.Nicht woher ich komme, nach der Vorfahrtsregel sondern der Abbiegeregel wohin ich fahre...

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