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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.12.2010, 01:14 Uhr

zu: Überholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Wie war denn die Fahrbahn "bemalt", außer den Pfeilen?
Kann es sein, dass (durchgezogene) Linien die Spuren schon voneinander getrennt hatten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.12.2010, 13:07 Uhr

zu: Überholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Wenn auf der Fahrbahn Pfeile markiert sind, so musst Du der entsprechenden Fahrtrichtung folgen; der Fahrzeugführer soll sich frühzeitig einordnen.
Wenn man kleinlich ist, kann man da wohl einen Verstoß konstruieren.

In so einer Situation würde ich -mit Ärger im Bauch- zahlen. Denn die Alternativen sind auch nicht gerade klasse:
Akzeptierst Du das Verwarngeld nicht, so wird ein (gebührenpflichtiger) Bußgeldbescheid erlassen. Erst gegen den kannst Du Einspruch einlegen; dann geht die Sache vor Gericht.
Und wenn der Polizist wirklich so bösartig ist, wie Du schreibst, wer weiß, was er dann dort erzählt.

mfG
Durban

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26.12.2010, 19:22 Uhr

zu: Überholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Muß er nicht?

"Fahrzeugführer müssen der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind"

StVO zu VZ 295.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
29.12.2010, 14:50 Uhr

zu: Überholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

Nach dem Einscheren auf die Rechtsabbiegespur muss scharf abgebremst werden, um selbst um die Ecke zu kommen (selbst wenn kein Vorrang von Fußgängern/Radfahrern zu beachten ist). Das kann m.E. nicht ohne Behinderung des Überholten geschehen. Und das ist durch die StVO eindeutig verboten.

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29.12.2010, 18:16 Uhr

zu: Überholt und dann in Abbiegespur... Kostet das was?

"Nach dem Einscheren auf die Rechtsabbiegespur muss scharf abgebremst werden, um selbst um die Ecke zu kommen"

Wieso das denn? Das hängt ja wohl ganz davon ab, wie lang die Rechtsabbiegerspur ist.

"Das kann m.E. nicht ohne Behinderung des Überholten geschehen."

Wenn der Überholende sowieso deutlich schneller war, hat er - sofern er den Überholten nicht geschnitten hat - vor der Bremsung schon wieder an Abstand gewonnen und weil der hintere sowieso nur 30 km/h schnell war, ist der Unterschied bis zur Abbiegegeschwindigkeit von vllt. 15 km/h auch nicht mehr so groß, dass er dadurch behindert würde. Die meiste Zeit ist das vordere Auto also schneller.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bahnübergänge

Kreuzungen

Grundstückseinfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen