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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Konrad52
04.11.2010, 13:33 Uhr
Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Darf ich bei diesem Pfeil auch vor der Ampel stehen bleiben, wenn sie ROT zeigt und ich rechts abbiegen möchte?
Z.B. weil ich mich lieber auf die Ampelschaltung verlassen und erst bei GRÜN fahren möchte.
Peg
08.11.2010, 12:34 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Der Grünpfeil (als separates Schild) sollte mE eher wie ein Stoppschild behandelt werden - wenigstens bei der praktischen Führerscheinprüfung.
Einen Prüfer würde ein solches Argument : "Ich verlasse mich lieber auf die Elektrik." nicht wirklich glücklich machen.
Eher daran zweifeln, ob der Prüfling immer schön aufgepasst hat ... ;o)
Mir als nachfolgender Verkehrsteilnehmer ginge übrigens ähnlich - nur, dass du durch mich keine entspr. Folgen zu erwarten hättest. ;o)
durbanZA
08.11.2010, 15:15 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Auch, wenn ich dafür jetzt gesteinigt werde:
Ein kurzes Anhupen hättest Du von mir schon zu erwarten, weil ich denken würde, Du habest das Schild übersehen.
Georg_g
09.11.2010, 19:11 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Man kann auch anderer Meinung sein. Wer fahren darf (weil es gesetzlich zulässig ist) und fahren kann (weil keiner kommt), der muss auch fahren, weil es sonst eine vermeidbare Behinderung ist.
Georg_g
09.11.2010, 20:27 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Wo liegt der Unterschied zwischen "dürfen bei Rot nach rechts abbiegen" und "ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt"? In beiden Fällen gibt es keine ausdrücklich geregelte Pflicht zum Fahren. Warum denkst du eigentlich vor dem Schreiben nie nach?
»Ich will euch überhaupt mal etwas sagen Genossen, wenn man schon schießt, dann muss man dat so machen, dass nicht der Betreffende noch bei wegkommt, sondern dann muss er eben dableiben bei uns. Ja, so ist die Sache, wat is denn das, 70 Schuß loszuballern und der rennt nach drüben und die machen ne Riesenkampagne.«
(Erich Mielke)
carhol
10.11.2010, 07:06 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
das lag aber daran, dass die auf den straßen eh nicht so schnell fahren konnten und die autos bei einem unfall mit uhu wieder zusammen geklebt werden konnten.
mfg
Georg_g
10.11.2010, 08:33 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
»Der Unterschied ist der, dass die DDR-Regel kein Anhalten vorschreibt!«
Und wo liegt der Zusammenhang mit der hier gestellten Frage? Die Frage war doch, ob man fahren muss oder ob man trotz Grünpfeilschild einfach warten kann bis die Ampel Grünlicht zeigt.
Peg
10.11.2010, 08:48 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Jetzt hoffe ich mal inständig, dass Konrad52 noch hier las, NACHDEM er die erste Antwort erhielt.
Sonst steht er am Ende doch wieder wie angewurzelt vor dem Grünpfeilschild und glaubt sich dabei noch im Recht ........
Egal wieviele "ichs" genervt hinter ihm stehen, wieviele "durbans" hinter ihm auf die Hupe klopfen, oder "Kahlebergers" ihm am der Fahrerfenster besuchen kommen. :o(
Hinniwilli
10.11.2010, 13:59 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Im Kreuzungsbereich dürfte schon wegen der Fahrbahnmarkierungen das Halten verboten sein. Wer nicht verkehrsbedingt warten muss, der muss auch fahren, sonst wäre es verbotenes Halten.
Intruderarno
12.11.2010, 11:28 Uhr
zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger
Ich darf auch bei Rot rechts abbiegen, muss aber an der Haltlinie anhalten und eine "Behinderung" anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden.
Der Vergleich mit dem "Halt Vorfahrt gewähren" trifft es recht genau.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?
Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer
Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen
Mit einer Unterführung für Radfahrer
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
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