Wackeldackel
31.03.2010, 11:21 Uhr
zu: Radfahrer mit Pkw bis zur Wohnung veferfolgen Ferfolgen
Hier müsst man schon mal genauer wissen, was überhaupt vorgefallen ist. Der Begriff "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist hierfür nicht nützlich und verwirrt eventuell noch!
Grundsätzlich gibt es bei jeder Straftat das sogenannte "Jedermann-Festnahmerecht" (§ 127 (1) StPO). Hierzu ist es aber u. a. zwingend nötig, sofort und umgehend die Polizei zu rufen und diese auch von dem Gebrauch des 127 zu unterrichten.
Im Übrigen liest sich so ein schlecht und falsch geschriebenes Posting (TE) extrem schwer. Ich denke, man kann sich, gerade bei einer Fragestellung, auch mal ein bisschen Mühe geben, oder?
Georg_g
31.03.2010, 13:57 Uhr
zu: Radfahrer mit Pkw bis zur Wohnung veferfolgen Ferfolgen
Die Frage war ja nur, ob er den Radfahrer bis zur Wohnung verfolgen durfte. Das ist erlaubt, wenn man dabei alle Vorschriften der StVO einhält.
Peg
31.03.2010, 21:11 Uhr
zu: Radfahrer mit Pkw bis zur Wohnung veferfolgen Ferfolgen
Woher weißt du, dass diese Person auch auf dem Klingelknopf steht, bzw. nicht dort nur die Freundin der Cousine des Hausmeisters zuhause ist?
Ich würde, als Radfahrer mit schlechtem Gewissen, sicherlich nicht nach Hause fahren, wenn ich offensichtlich von jemandem verfolgt werde, der etwas über mich herausfinden will. ;o)