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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2010, 12:41 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Das Chaos wird jetzt perfekt.
Auf der Internetseite des BMVS ist jetzt wieder die "alte" StVO Stand April 09 zu finden.
Was gilt, ist unklar:
Ein Verkehrsminister kann ja nicht einfavch eine inkraft getretene VO für "nichtig" erklären.
Und was ist mit den neuen Regelungen, die nicht die Verkehrszeichen betreffen?

Diese hastige Aktion macht alles nur noch schlimmer. Man hätte in aller Ruhe eine Korrektur vornehmen können.

Und jetzt fängt das große Chaos erst an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2010, 21:06 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Was ich mich frage:
Wenn die 46. ÄnderungsVO nie inkraft getreten ist, und die alten VZ wirksam geblieben sind, sind dann die VZ, die durch die ÄnderungsVO eingeführt wurden, nie gültig geworden?

Wenn Du die Muße hast:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=78418


Das ist der Thread im Verkehrsportal dazu :)

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich darf schon jetzt abbiegen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung