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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern moritz0210
22.02.2010, 18:16 Uhr

Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

Hallo zusammen,

die Situation stellt sich folgendermaßen dar: Kurz nach Beginn einer Straße steht ein Zeichen 315, nach ca. 30m kommt eine Absenkung des Bordsteins wegen einer Hofeinfahrt, dann folgt vor einem Laternenpfahl Platz für einen weiteren Parkplatz (entsprechend Zeichen 315); an dem Laternenpfahl hängt ein weiteres 315er-Zeichen. Nach weiteren ca. 70m steht ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283).

Nun die Fragen:
Darf man auf dem Platz vor dem zweiten 315er-Zeichen (also direkt vor dem Laternenpfahl) parken?
Wann wird eine 315er-Parkzone beendet (erst bei der nächsten Straßeneinmündung, bereits nach einer bestimmten Wegstrecke oder schon durch eine Bordsteinabsenkung)?

Was meint ihr?
moritz0210

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andyrifi
22.02.2010, 18:57 Uhr

Geltungsbereich von Verkehrsschilder

Der Anfang eines Geltungsbereiches ist immer das Verkehrsschild, es sei denn , es ist durch ein Zusatzschild (wie z.B. "Stop" 10 m) ergänzt. Es kann auch mit einem weißen Pfeil nach rechts ergänzt sein. Das Ende einer "vorgeschriebenen Parkorndung wird durch Zeichen 315 mit einen weißen Peil nach links oder einem Zeichen 283 bzw. 286 angezeigt.

5 m vor und hinter Grundstückseinfahrten (abgesenkter Bordstein) auch gegenüber darf nicht geparkt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.02.2010, 21:58 Uhr

zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

verräts du auch in welchem land diese regeln gelten ?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.02.2010, 23:35 Uhr

zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

Wann ein Bereich, der durch Z 315 gekennzeichnet ist, beendet ist, regelt die StVO leider gar nicht, es sei denn, dass in dem Zeichen ein Pfeil angebracht ist, was bei deiner Situation wohl nicht der Fall ist. Da das Zeichen das Parken auf Gehwegen erlaubt, muss man wohl annehmen, dass die Gültigkeit so lange fortdauert wie auch der Gehweg fortgeführt wird. Da in deinem Fall der Gehweg an keiner Stelle unterbrochen wird (auch nicht durch den abgesenkten Bordstein), gilt das erlaubte Parken durchgehend vom ersten Zeichen an und das zweite Zeichen ist nur eine Wiederholung.

Sinnvoller wäre es natürlich gewesen, das erste Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu versehen, das zweite Zeichen mit einem Doppelpfeil und die Strecke schließlich mit einem von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil zu beenden.

Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum man an der erwähnten Stelle nicht auf dem Gehweg parken dürfte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern moritz0210
23.02.2010, 17:17 Uhr

Parken an Grundstücksein- oder ausfahrten

@Andyrifi
Wo steht denn, dass ich "5 m vor und hinter Grundstückseinfahrten (abgesenkter Bordstein) auch gegenüber" nicht parken darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2010, 15:32 Uhr

zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

M.E. gilt die Erlaubnis, auf dem Gehweg zu parken, sogar über das Haltverbotszeichen hinaus, denn dieses verbietet lediglich das Halten auf der Fahrbahn.
Die Gehwegparkerlaubnis wird dadurch nicht tangiert, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzzeichen ist dort angebracht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hoffi-pom
20.03.2010, 14:11 Uhr

Zeichen 315 (ganz, rechtsseitgm auf Gehweg)

Hallo,
ich habe gerade die Beiträge zu diesem Thema gelesen. Aber wie kommt ihr darauf, dass ein durch Zeichen 315 (längs ganz auf rechtem Gehweg) erlaubtes Parken auf dem Gehweg, durch Zeichen 283 oder 286 aufgehoben wird?
Zeichen 283 und 286 gelten für die Fahrbahn auf der Seite,auf der sie aufgestellt sind und können somit das Zeichen 315 (längs ganz auf rechtem Gehweg) nicht aufheben.
siehe hier
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufb
au.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Ka
t315.htm


ganz unten, Urteile, Meinungen zu Z.315

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.03.2010, 18:25 Uhr

zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

Du gehst offenbar davon aus, dass es sich um ein ganzseitiges Parken auf Gehwegen handelt. Davon ist aber im Ausgangsbeitrag nirgends die Rede. Wenn es sich um ein halbseitiges Parken auf Gehwegen handelt, dann gelten auch wieder die Zeichen 283 oder 296, da man ja dann zur Hälfte auf der Fahrbahn steht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hoffi-pom
20.03.2010, 19:13 Uhr

zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

Ja, klar.
Längs ganz auf rechtem Gehweg.

Bei uns gibt es diese Kombination derzeit.
Allerdings mit Pfeil nach links. Also Beginn des Bereichs. Da die Sadt vor einigen Wochen das darauffolgende Schild mit dem Pfeil nach rechts, Ende des Bereichs, entfernt hat, sind einige einige Gesetzeshüter der Meinung, dass das nach 15m folgende Zeichen 286 diesen Bereich jetzt beendet.
Zuzufügen wäre noch, dass das Zeichen 286 seit Jahren dort steht, also kein mobiles Verkehrszeichen mit vorübergehender Wirkung ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.03.2010, 23:15 Uhr

zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

»ich habe gerade die Beiträge zu diesem Thema gelesen.«

Du Lügner ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

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