UR
04.11.2008, 12:54 Uhr
Prozentregelung der zulässigen Anhängelast
Ich habe davon gehört, dass es bei der im Fahrzeugschein / Fzg-Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragenen maximalen zulässigen Anhängelast um einen Wert handelt, der nur bis zu einer Steigung / einem Gefälle von 8% seine Gültigkeit hat.
Ist das So?
Wo steht das?
Wie berechnet man die zul.GM in Bezug auf Steigung / Gefälle, wenn es mehr als 8% sind?
Georg_g
04.11.2008, 14:16 Uhr
zu: Prozentregelung der zulässigen Anhängelast
Die StVZO unterscheidet nicht nach der Stärke des Gefälles oder der Steigung. Entweder ist eine solche Unterscheidung Bestandteil der Betriebserlaubnis, dann stehen beide Werte in den Fahrzeugpapieren.
Oder es handelt sich nur um eine Empfehlung des Fz.-Herstellers, dann würden die verschiedenen Werte in der Betriebsanleitung stehen.
asdf555
26.11.2008, 20:37 Uhr
zu: Prozentregelung der zulässigen Anhängelast
Ich habe gerade die ZulBesch Teil I eines VW Polo vor mir und dort ist folgendes eingetragen:
O.1 = techn. zul. Anhänglast gebremst in kg: 800
22 = Bemerkungen und Ausnahmen: O.1: 1000 bis 8% Steig.
Bei (kleineren) Steigungen bis 8 % darf dieser Wert also bis 1000 kg betragen, sozusagen ein Bonus für mich.
D.h. ich muss vorher die Strecke kennen, die ich fahren will und wenn die Steigung über 8% beträgt, dann gilt die gewöhnliche Anhängelast von 800 kg.