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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christian1
19.11.2008, 13:18 Uhr

Pfeile in Ampeln

Hallo!

Ich wüsste gerne mal eine Frage von Fachmännern endlich geklärt, die mir schon länger auf der Seele brennt:

Bei Ampeln gibt es ja bekanntlich welche mit Pfeilen und welche ohne Pfeile im jeweiligen Licht (ich meine jetzt also nicht das Blechschild).

Ich habe in der Fahrschule mal gelernt, dass keine Pfeile im grünen Licht bedeuten, dass es möglich ist, dass der Begegnungsverkehr auch "grün" hat, alternativ oder zusätzlich auch die Fußgänger.

Ein Pfeil im Ampellicht bedeutet hingegen, dass ich einfach abbiegen kann, ohne damit rechnen zu müssen, dass der Begegnungsverkehr (oder Fussgänger etc.) grün hat, also einfach zügig abbiegen.

Warum (und das ist jetzt meine Frage), gibt es aber Ampeln in denen KEIN Pfeil ist und trotzdem niemand ausser mir auf die Kreuzung fährt, also alle rot haben?

Das ist doch mehr als unlogisch und verwirrt doch nur.
Oder gibts da nen tieferen Sinn, den ich einfach nicht kenne?

Vielen Dank für Eure Antworten
Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
19.11.2008, 16:10 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Sicherlich gibt es an diesen Kreuzungen den erwähnten Kreuzungsverkehr doch. Sei es durch eine kurzzeitige Grünphase für Fußgänger, einen Radweg in Deiner Fahrtrichtung oder eine bedarfsgerecht geschaltene Ampel. z. B. Wochenendschaltung oder Fußgängergrün auf Anforderung. Nur eines dieser Bedingungen schließen ja ein Grünes Lichtsignal mit einem Pfeil in alle drei Richtungen aus. Und letztlich ist es ja nicht gefährlich, wenn die Kreuzung bei Grün trotzdem unter Beobachtung des übrigen Verkehrs überquert wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christian1
19.11.2008, 18:34 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Im Prinzip ist ja klar, dass man trotzdem Vorsicht walten lassen sollte. Dennoch gibt es Kreuzungen an denen Ampeln ohne Pfeil stehen obwohl garantiert keine Grünphasen der Anderen drin sind.
Beispiel:
Geradeaus gehts nicht weiter und weder rechts noch links sind Fussgängerampeln.
Bei Bedarf mach ich gerne mal ein Foto

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
20.11.2008, 09:35 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

»Das ist doch mehr als unlogisch«

Seit wann sind Verkehrsregeln denn logisch?

Es ist nicht erforderlich, dass eine begegnungsfreie Ampelschaltung immer mit diesen Pfeilen kombiniert sein muss.

Wie mein Mathelehrer schon meinte: Kühe sind Tiere mit vier Beinen, aber nicht jedes Tier mit vier Beinen ist eine Kuh.

Vielleicht war bei der Planung der Kreuzung die Verkehrssituation eine andere,
oder man hat einfach nicht so weit mitgedacht,
oder die Ampel schaltet zu bestimmten Zeiten anders,
oder es war kein Geld da zum Auswechseln der Glasmasken,
oder ...

Richtig gefährlich wird es, wenn dir "aus der Erfahrung" klar wird, dass an einer bestimmten Ampelkreuzung der Gegenverkehr offenbar immer wartet. Und dann ändern sie es von heute auf morgen ab... Rumms.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
20.11.2008, 12:52 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Gegenüber abbiegenden Fahrzeugen haben Fußgänger auch ohne Ampel Vorrang nach §9(3) StVO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
26.11.2008, 12:29 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Zitat: "Gegenüber abbiegenden Fahrzeugen haben Fußgänger auch ohne Ampel Vorrang nach §9(3) StVO."
Stimmt nicht, bitte mal § 37 StVO lesen: Lichtzeichen gehen Vorrangregeln ... vor.

Und: Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Also muss da m.M nach auch nicht besonders aufgepasst werden, denn schließlich gilt der Vertrauensgrundsatz.

Der Umkehrschluß, dass bei einer grünen Ampel ohne Pfeil der Gegenverkehr immer auch grün hat, lässt sich nicht ziehen. Er kann auch rot haben, aber daraus können keine Probleme entstehen (höchstens dass der Hintermann , der an dieser Kreuzung diese Regelung kennt, ungeduldig wird, da ich beim Befahren und Linksabbiegen evtl. kurze Zeit benötige, um zu erkennen, dass kein Gegenverkehr kommt).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.11.2008, 17:05 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

»Stimmt nicht, bitte mal § 37 StVO lesen: Lichtzeichen gehen Vorrangregeln ... vor.«

Stimmt nicht, bitte mal § 9 Abs. 3 StVO lesen:
"Auf Fußgänger muss er (derjenige, der abbiegen will) besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muss er warten."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
26.11.2008, 18:32 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Bitte die Hierarchie in den Paragraphen unterscheiden:
§ 1 ist die Grundregel und damit ganz allgemein.
§ 9 ist da schon spezieller und
§ 37 regelt ganz speziell die Situation.

Spezielle Vorschriften gehen immer den allgemeinen vor.

§ 1 Abs. 1 StVO ist nicht bußgeldgewehrt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.11.2008, 20:36 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

»Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Kreuzung gibt, die durch eine LZ-Anlage gesichert ist und für die Fußgängerfurt keine Ampel mehr übrig war.«

Wie viele Stellen soll ich dir nennen, an denen eine Kreuzung oder Einmündung ampelgeregelt ist, und in der parallel verlaufenden Straße keine Fußgängerampel vorhanden ist?

In diesem Fall ist der Abbieger selbstverständlich wartepflichtig gegenüber einem die Seitenstraße überquerenden Fußgänger.

Das ist übrigens auch gar kein Widerspruch, lieber asdf555: Wenn man nämlich den § 37 StVO schon erwähnt, dann sollte man ihn auch vollständig gelesen haben. § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO:

"Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert."

Und was wiederum im § 9 StVO steht, habe ich oben schon geschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
26.11.2008, 20:54 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Hi Georg_g,
Für eine grüne Ampel ohne Pfeil ist Deine Aussage richtig.

Aber für eine Ampel mit Pfeil gilt diese Aussage nicht.
Grüner Pfeil heißt: Du kannst abbiegen und musst nicht mit Gegenverkehr und Fußgängern (die auch Grün haben) rechnen.
Für den Gegenverkehr ist immer eine Ampel vorhanden.
Wenn Fußgängerfurten vorhanden sind, so haben die Fußgänger Rot.

Ich kenne keine Kreuzung, die LZA-geregelt ist und für Fußgänger an Fußgängerfurten keine Lichtzeichen hat. Eine Fußgängerfurt kann es nur in Verbindung mit einer Ampel geben.

Es kann aber natürlich sein, dass gar keine Fußgängerfurt (und dann auch keine Fußgängerampel) vorhanden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.11.2008, 21:08 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Eine Fußgängerfurt ohne dazugehörige Ampel kenne ich auch nicht, wohl aber ampelgeregelte Kreuzungen, an denen gar keine Fußgängerfurten und auch keine Fußgängerampeln vorhanden sind. Hat ein Linksabbieger dann Grün mit Pfeil, dann kann er in Ermangelung einer Fußgängerampel logischerweise auch nicht darauf vertrauen, dass der Fußgänger rot hat. Ich würde dann nicht behaupten, dass der Fußgänger seinen Vorrang verliert. Allenfalls könnte man erörtern, ob eine solche Kreuzungsanlage RiLSA-konform ist (mit einiger Wahrscheinlichkeit ist sie es nicht).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
26.11.2008, 21:37 Uhr

zu: Pfeile in Ampeln

Klar, dass ein Fußgänger nicht rot haben kann, wenn er keine Ampel hat.
Aber gerade wenn keine Fußgängerfurt vorhanden ist, dann will man gar nicht, dass Fußgänger an dieser Stelle die Straße überqueren.

Ein Fußgänger hat grundsätzlich keinen Vorrang vor einem Fahrzeug!!. Im Gegenteil: Sie sollen gar nicht auf die Fahrbahn und müssen den Gehweg benutzen. Fußgänger müssen den Fahrzeugverkehr beachten.

Die wenigen Ausnahmen, die es von diesem Grundsatz gibt, sind genau beschrieben, z.B. am Fußgängerüberweg, Verkehrsberuhigter Bereich

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

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Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

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Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

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