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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
04.12.2007, 22:21 Uhr

Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Hallo.

Hatte heute folgenden unangenehmen Vorfall:
Ich nahm mir vor, auf einer Landstraße ein langsameres Fahrzeug (ca. 60 bei erlaubten 100 km/h) zu überholen.
Als ich ausscherte, beschleunigte der Fahrer plötzlich. Der Überholvorgang dauerte auf gut 1000m an.
Aber noch bevor ich wieder einscheren wollte, lenkte der Fahrer des anderen Fahrzeuges auf einmal nach links, so dass ich ihn streifte.

Er rief die Polizei. Am Unfallort machte ich zu dem Vorfall keinerlei Angaben. Die Polizei stellte einen "Gagatellschaden" fest (an beiden Autos unangenehme Lackschäden) und mir wurde ein Verwarngeld von 35 EUR auferlegt, die ich aber nicht bei mir hatte.

Vor einigen Stunden rief mich der Fahrer des anderen fahrzeuges an und teilte mir mit, sein Schaden beläuft sich laut Kostenvoranschlag auf rund 1200 EUR.

Wie gehe ich jetzt vor? Bei mir saßen drei Leute im Auto, die gesehen haben, dass der Unfallgegner beschleunigt und nach links gelenkt hat.
Ein seinem Auto saß nur ein Beifahrer.

Wie kann ich die mir zugewiesene Schuld in Frage stellen? Und welche Chancen habe ich, in einem Rechtsstreit Recht zu bekommen?

Ich hoffe auf Hilfe.

MfG Stiften

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy
04.12.2007, 22:51 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Hättest du dich nicht zu einem Rennen provozieren lassen denn nix anneres war das ("Der Überholvorgang dauerte auf gut 1000 Meter an") hättest du jetzt keine Probleme. So viel dazu

Back 2 topic: Nimm dir einen Anwalt. Der überholte hätte sich ja überzeugen müssen, dass links neben ihm keiner fährt. Der kann ja da nicht einfach links rüberziehen.


Grüße
Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
04.12.2007, 23:47 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Also die Möglichkeit, den Überholvorgang rechtzeitig abzubrechen bestand. Hinterher war auch ich schlauer!

Aber im relevanten Moment gings mir nicht um ein Rennen, ich habe ja erst gar nicht ernsthaft realisiert dass der Vogel voll aufs Gas tritt...

Bzw. konnte man gute 2km vorrausblicken, und es kam kein Gegenverkehr. Ich hätten den Überholvorgang eigentlich normal abschließen können, problematisch wurde es nur, weil der rüberzieht!!! (Wenn ich noch weiter links gefahren wäre, läge ich im Seitengraben!)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.12.2007, 23:50 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Komisch, wieso sagt Kahleberger denn nichts zu dem "Gagatellschaden"? :))

Dass die Polizisten sich mit 35 Euro Verwarngeld zufrieden gegeben haben ist ja zunächst mal ganz gnädig.
Jetzt kommt also das Durchdrücken von ggf. vorliegenden Ansprüchen aus dem Zivilrecht. Tjoa, der einfachste Weg ist folgender: Versicherung bescheid sagen, die machen das unter sich aus. Eigentlich solltest Du Dich mit der Schadensabwicklung gar nicht beschäftigen.

MfG
Durban

P.S.: "Gagatellschaden"... sehr schön :)

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04.12.2007, 23:55 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Wenn ich die 35 EUR zahle, gebe ich die Schuld damit nicht zu?

Also versicherungstechnisch haben wir ein kleines Problemchen: 1. wird meine Oma in der Haftpflicht höher gestuft (die ärmste hat ja nix damit zutun) 2. habe ich den FS nicht sehr lange bei Versicherungsbeginn vor vielen Jahren wurde angegeben, das KFZ wird nicht von unter 21 Jährigen benutzt...
UND JETZT?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
05.12.2007, 06:16 Uhr

Ernst des Lebens

Hallo

"UND JETZT?"

Lernst du den Ernst des Lebens kennen.

Der Andere hätte zwar nicht beschleunigen dürfen. Deine Schuld wiegt aber schwerer, da dem Überholenden eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt wird.

"§ 5 StVO:

(2) ... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(4) ... Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. ... Er darf dabei den Überholten nicht behindern."

Du hast also gleich gegen mehrere Bestimmungen verstossen. Damit nicht genug willst du jetzt noch gegen Versicherungsbestimmungen verstossen?

1. Deine Oma ist verpflichtet den Unfall zeitnah ihrer Versicherung zu melden. Ansonsten kann die Versicherung da sie nichts vom Unfall weiss, keine eigenen Untersuchungen anstossen und kann deine Oma in Regress nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie (bzw. du) den Schaden selbst bezahlen will oder nicht.

2. Durch das vorsätzliche nicht-melden von dir als Fahrer an die Versicherung hat deine Oma einen Versicherungsbetrug begangen, da sie sich widerrechtlich Leistungen (ungerechtfertigt niedrige Beitragsrate) erschlichen hat. Anstatt das jetzt weiter zu vertuschen sollte deine Oma das unverzüglich der Versicherung melden, dann kann sie das wahrscheinlich noch ohne angezeigt zu werden klären. Mit etwas Glück muss sie dann nur den Differenzbeitrag nachzahlen.

Insgesamt wäre es sinnvoll, wenn du mit mehr Verantwortung am Verkehr teilnehmen würdest. Wenn es bei den 35 € bleibst solltest du die mögichst schnell bezahlen, die sind wahrscheinlich eine Konzession daran, das der Überholte auch Fehler machte.

Deine Schuld an dem Unfall steht allein schon durch die Unfallspuren, die Aussage des Unfallgegners und den Untersuchungen der Polizei fest. Falls du das angebotene Verwarngeld nicht zahlst geht das Ganze vor Gericht und dort kann die Strafe mit etwas Pech bis zur Strassenverkehrsgefährdung (= Führerschein weg und richtig teuer) erhöht werden. Ohne Strafe kommst du aus der Sache nicht mehr raus.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reisschuessel
05.12.2007, 08:31 Uhr

Im Zweifelsfall für den Threadstarter

Moin Leutes,

Eure Antworten zu diesem Thema kommen mir ein bisserl komisch vor.
Warum nehmt Ihr einen Schleicher, der bei erlaubten 100 gerade mal 60 fährt in Schutz, der aus gekränkter Eitelkeit mit einem Mal Vollgas gibt, um nicht überholt zu werden, und dann auch noch versucht den Überholenden von der Fahrbahn zu drängeln.
Für meinen Geschmack liegt da wohl kaum die alleinige Schuld beim Überholenden. Ein "Rennen" hat - wenn überhaupt - der Überholte angefangen.
Falls Stiften eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich es an seiner Stelle auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (vorausgesetzt, er kann sich auf die Zeugenaussagen seiner Mitfahrer verlassen und diese halten auch einer kritischen Nachfrage durch einen Richter stand).

Meine Meinung - RS

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
05.12.2007, 12:59 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Der Fahrer ist kaum älter als ich (ca. 20) und neben ihm saß ein 16jähriges Mädchen...

Dass er Unfall provoziert hat, wäre möglich. aber da er selbst am Anfang auch von einem Bagatellschaden ausgegangen ist und sich seine Meinung rasch geändert hat, könnte vlt. auch etwas mit "cleveren Ideen" seiner Eltern zutun haben...

Also mein Pla ist erstmal bei dem Verwarngeld Einspruch einzulegen, da daran ja die Schuldfrage von der Polizei festgemacht wird. Wäre das soweit richtig?
Denn ehe es vor Gericht geht, kann ja erstmal die Polizei ermitteln, und das Verfahren u.U. einstellen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
05.12.2007, 13:15 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Zu meiner Fahrschulzeit habe ich noch gelernt, ich darf nicht beschleunigen wenn jemand gerade dabei ist mich zu überholt.

Deshalb wundert mich das Verhalten der Polizei. Das apprupte Rausziehen des Unfallgegners auf freier Strecke ist also in Ordnung??? Was suchte der den auf der Gegenfahrbahn???

Die Frage ist, wie man den Vorfall beweisen kann. Ich nehme mal an, es steht Aussage gegen Aussage und Du warst allein unterwegs.

Bei dem Bagatellschaden sind sicher auch keine Teile oder Splitter an der Unfallstelle geblieben, die den Vorfall auf der Gegenfahrbahn dokumentiert hätten.

Leider muss man immer mit Idioten rechnen.
Besser ist es in dem Fall nachzugeben, kurz vom Gas gehen und hinter dem Idiot wieder einscheren. Ist ein sch... Gefühl, ich weiß.

Aber Achtung:
wer glaubt, dass jetzt Ruhe ist, der fährt vielleicht gerade hinter einem richtigen A...loch her: die selbe Person, die einem gerade das Überholen vereitelt hat, kann, kaum dass ich hinter ihr wieder eingeschert bin, auf die Bremse gehen!

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
05.12.2007, 13:34 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Also ich hatte das Auto gerammelt voll. Ich als Fahrer und drei weitere Mitfahrer können den Vorfall bezeugen.
Er war nur mit einer Tussie unterwegs, die noch nicht mal seine Freundin war *g*

Dass ich am Unfallort zum Unfallhergang keinerlei Angaben gemacht habe (stand total unter Schock) wurde mir zu meinem Nachteil ausgelegt.
Mir hat jemand erzählt, wenn ich gegen das Verwarngeld Einpruch einlege, weil ich nicht Schuld bin, dann ermittelt die Polizei und bei "Aussage gegen Aussage" ist es denkbar, dass das Verfahren eingestellt wird...
Ist das soweit richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
05.12.2007, 16:17 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Um beurteilen zu können, ob die 35€ berechtigt sind, solltest Du mal sagen, was Dir konkret vorgeworfen wird.

Anhand des Vorwurfs der Polizei könnte man auf die Interpretation der Polizei rückschließen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
05.12.2007, 16:20 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Im Prinzip schon.
Aber du verwechselst da was:
Wenn die Polizei die Ermittlungen einstellt, ist SEINE Schadenersatzforderung gegen Dich noch nicht aus dem Raum! Das sind zwei Paar Schuhe!

Also tu, was Dir die alten Hasen hier mehrfach schon geraten haben, und geh mit dem ganzen Schiet zu einem Anwalt Deines Vertrauens.
Unter Umständen genügt schon ein einziger Brief von dem ("besonders scharf formuliert...") - und die Geschichte ist gegessen.

Abgesehen davon frage ich mich allerdings schon: Wie kann ein "Überholvorgang" einen geschlagenen Kilometer dauern, wenn der Schleicher vorne mit 60 gefahren sein soll???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
05.12.2007, 16:38 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Der Überholte hat beschleunigt und ist nach links rübergezogen. Wenn er von 60 beschleunigt wird er dann wohl schneller als 60 gefahren sein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
05.12.2007, 17:33 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Mir wird vorgeworfen, beim Überholen zu wenig Sicherheitsabstand gehabt zu haben und einen Unfall verurschat zu haben...

Der Kerl hat grad mit meinem Vater geredet und sagt eiskalt "beweises doch".
So ein Vogel...

Naja, es wird vermutlich nun schon auf eine gerichtliche Einigung hinauslaufen...

Also ich muss also dem Verwanrdgeld erstmal widersprechen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seitzes
05.12.2007, 18:09 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Wie oft noch... geh zum Anwalt... das hier is ne Nummer zu hoch für ne Beratung im Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
05.12.2007, 22:13 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

@Peg

"Da sitzen eine Menge Polizisten und Anwälte, ... kostenlos den Abend verbringen ...und sich so selbst einen schönen Abend bereiten."

Zahlen diese dann auch eine Vergnügungssteuer? ;-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
06.12.2007, 12:12 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Nochmal:
Wenn der 60 fährt, und ich überhole den, dann kann der von mir aus Vollgas geben - wenn er keinen Rennwagen fährt, bin ich nach spätestens 200 Metern an dem vorbei. Und WENN er einen Rennwagen fährt, zieht ER MIR nach spätestens 200 Metern weg. Ein kilometerlanges Überholmanöver hört sich eher nach Elefantenrennen an: Rechts Tempo 60, links Tempo 62,5

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
06.12.2007, 12:57 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Also Kahleberger, ich finde nicht OK, dass Du Stiften unterstellst, er hätte kein Weichei sein wollen usw.
Wer tuckert schon mit 60 hinter einem Lahma... hinterher, nur weil man unsicher ist, ob beim Überholen irgendwas schief geht? Ich bezeichne diese Schleicher immer als Gefährdung des Straßenverkehrs und so jemanden will man doch möglichst weit hinter sich haben, oder nicht?
Also bleibt mir wohl nur eins: an der nächsten Kreuzung abbiegen und einen Umweg in Kauf nehmen, oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
06.12.2007, 13:54 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Danke.

Es war kein Elefantenrennen. Ich fahre an ihm vorbei. Und auf etwa gleicher Höhe gibt er Gas um mich abzuhängen. Schafft es kaum und ich will vor ihm einscheren. Aber da war er schon auf der Gegenfahrbahn und es kam zum Crash...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
06.12.2007, 16:29 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Tut mir Leid, vielleicht bin ich zu blöd, das zu kapieren. Bitte erklär's mir:

DER fährt 60
DU überholst ihn
AUF GLEICHER HÖHE gibt er Gas und ihr fahrt EINEN KILOMETER nebeneinander her???

Wie geht das denn?
Wieviel hattest Du denn drauf beim Überholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
06.12.2007, 17:37 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Einen knappen Kilometer war es. Habs heute noch mal nachgeschaut...

Als ich zum Überholen angesetzt habe ist er erstmal zurückgeblieben. Dann wollte ich (da nach vorne auf 2km Sicht kein Gegenverkehr zu sehen war) wenigstens ein bisschen Abstand nach vorne lassen und in der Zeit hat er Gas gegeben, so dass wir seitlich zusammenstießen als ich einscheren wollte.

Außerdem war sein Fahrzeug schon zum Teil auf der Gegenspur, deshalb kam es ja zum Crash...

Gegen Ende des Überholvorganges hatte ich rund 100km/h drauf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
06.12.2007, 17:49 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Du brauchst ein Leistungsstärleres Auto...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
06.12.2007, 23:44 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Ich hab den Schulterblick gemacht... Bei jedem Fahrstreifenwechsel... Die Straße ist auf die Entfernung leicht gebogen und er kam dann auf den Gegenverkehrssreifen wo ich gefahren bin...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hollywood
06.12.2007, 23:51 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Tachen. Bei diesen Leuten solltest du mal bei Gelegenheit aufkreuzen und etwas Druck machen. Dann werden die in Zukunft zwar weiterhin schleichen, sich aber sicherlich korrekt überholen lassen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
07.12.2007, 06:51 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
07.12.2007, 16:59 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Da Du auf mich anspielst... ich sagte, diese Abschnitte seien selten!

Und was die Diskussion hier im Thread betrifft, fühle ich mich wieder bestätigt. Hier wurden von te Zahlen in den Raum geworfen... Zahlen die wohlgemerkt geschätzt sind. Wo bitte ist deise Landstraße, auf der man 2km Sicht hat? Da muss es ja 1km bergab gehen und dann wieder 1km bergauf und immer geradeaus. Dann würde man aber nicht so langsam von 60 auf 100 beschleunigen können.

Und glaubst Du wirklich, dass sich geschilderter Überholvorgang auf 1km Strecke abgespielt hat? Das wäre fast 1min zum Überholen, auf der linken Spur... vergiss es! Aber dass die meisten Menschen mit Zahlen nicht umzugehen wissen, sieht man ja zur Genüge... (nicht nur hier).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
07.12.2007, 20:09 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Naja, klar handelt es sich um Schätzungen, und im Schätzen bin ich nicht sehr gut...

Sagen wir es mal so: Die Sicht war ausreichend, um einen an sich gefahrlosen Überholvorgang ohne Gegenverkehr durchzuführen... Und der Überholvorgang hat wesentlich länger gedauert als er sollte...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
07.12.2007, 21:21 Uhr

zu: Beim Überholen BESCHLEUNIGT und nach links gelenkt!

Genau so hatte ich es auch interpretiert... :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge