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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
matiz1
07.12.2007, 15:20 Uhr
Komisches Verkehrszeichen
Jeder von euch kennt doch das Verkehrszeichen
Ortsausgang,mit Hinweis auf die Entfernung zum
nächsten Ort.
Welche Bedeutung hat aber das Schild was genau
so aussieht aber nicht rot durchgestrichen ist.
Nirgendswo gibt es eine Beschreibung für das Schild.
Danke für eure Hilfe. Matiz1
Georg_g
07.12.2007, 16:28 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
So ein Zeichen gibt es offiziell nicht. Vermutlich ist nur der rote Strich verblasst.
matiz1
07.12.2007, 16:57 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Ich habe mir heute extra das Schild noch einmal angeschaut. Es stand auf der linken Seite(Ortsausgang) und hatte keinen roten Strich.Da ich prakt.Prüfung hatte wurde es als Nichtbeachtung von Verkehrszeichen (Ortsausgang) als Fehler angerechnet.
Mit welcher Geschwindigkeit soll ich denn nun ab den Schild weiter fahren.
Mfg Matiz1
matiz1
07.12.2007, 17:26 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Es sieht genauso aus wie das Zeichen 311,bloß ohne den roten Strich
Georg_g
07.12.2007, 17:59 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
»Es sieht genauso aus wie das Zeichen 311,bloß ohne den roten Strich«
Ja, das war soweit schon klar. Um aber klären zu können, ob der rote Strich nicht einfach verblasst ist, wäre ein Foto schon hilfreich. Es spricht alles dafür, dass es ein Ortsausgangsschild war: Nur die untere Hälfte mit dem Ortsnamen, die obere Hälfte mit einem Hinweis auf den nächsten Ort, Aufstellung nur am linken Fahrbahnrand, Aufstellung wohl auch am tatsächlichen Ende der Bebauung, Beanstandung durch den Prüfer.
Drummer
07.12.2007, 19:17 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Ich könnte Euch an die 10 oder womöglich 20 Fotos dieses VZs (Ortsausgang) schicken; denn hier sind so ziemlich alle roten Striche verblaßt! :-)
matiz1
07.12.2007, 19:39 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Hallo Ihr da drausen.
Ich war heute mit meiner Frau an der Stelle und habe mir das Schild angeschaut.Es ist ein verhältnismäßig neues Schild wo noch nichts verblaßt ist.Also wenn ich als Fahrschüler an so einen Schild vorbeifahren würde,wüßte ich nicht mit welcher Geschwindigkeit ich weiter fahren
müßte.Ich habe euch mal ein Bild erstellt,damit Ihr seht wie das Schild ausgesehen hatt.
http://www.picupload.net/s-49472755e5c26ba83eeffa0
bc42f5208-gif.php
Mfg Raupe1
Georg_g
07.12.2007, 19:58 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Das Schild hast du aber selbst gebastelt. Man erkennt in der Ecke sogar noch den roten Strich ;-)
Mach doch mal bei Gelegenheit ein Foto vom echten Schild.
Borni
07.12.2007, 22:18 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Na, dann habe ich die Lösung. Es ist kein Ortsausgangsschild. Man fährt in der Ortschaft Leipzig weiter, und das Schild enthält lediglich ein Hinweis auf den nächsten Stadtteil. Bei den Eingemeindungen der Ortsteile nach Leipzig haben die Gemeinden darauf bestanden, die alten Ortsteilnamen auf die Schilder zu bringen. Zwischen vielen Ortsteilen in Leipzig gibt es solche Schilder. Das sich das genannte Schild an der alten Bebauungsgrenze der Stadt befindet, und auf den weiter entfernten eingemeindeten Ort Schotten hinweist, der aber noch zur Stadt Leipzig gehört, ist gewollt. Also, keine Änderung der Höchstgeschwindigkeit.
Drummer
08.12.2007, 10:15 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
§42 VZ 311
Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb (außerhalb) geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
Gelb = Land
Weiß = Stadt
Blau = BAB
Das gepostete VZ zeigt, daß wir die Ortschaft verlassen und die nächste Ortschaft über die Landstraße in 6km erreichen!
Würde die oben stehende Ortschaft zur selben Stadt gehören, wäre sie weiß unterlegt!
Die Ortschaft Leipzig endet hier definitiv (M.E.)!
Sieht man i.g.O. einen gelben Wegweiser (z.B.: 4 x 4m groß), sieht man in schwarz beschrieben die Ziele, die über Land erreicht werden, aber nicht zur momentanen Ortschaft gehören. Auf dieser Tafel sieht man auch weiße Felder, schwarz beschrieben, die auf ein Ziel hinweisen, welches über die Landstraße erreicht wird, aber ein Teil der Ortschaft ist, in der wir uns befinden. Weiterhin würde eine BAB auf dem selben Wegweiser natürlich in blau mit weißer Schrift dargestellt. Wäre die Autobahn in der Stadt erreichbar müßte man das blaue Symbol auf einer weißen Unterlage aufbringen ..... über Land erreichbar, auf einer gelben.
Das gepostete Bild zeigt einfach eine Ortsausgangstafel bei der der rote Strich fehlt!
ENDE :-)
matiz1
08.12.2007, 14:41 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
HALLO
iCH WAR HEUTE NOCH EINMAL DRAUSSEN UND HABE EIN ORIGINALFOTO VON DEM SCHILD GE-
MACHT.ALS ICH LOSFAHREN WOLLTE UND DIE
SONNE FÜR EINEN MOMENT VOLL AUF DAS SCHILD SCHIEN, GLAUBTE ICH MEINEN AUGEN NICHT ZUTRAUEN.DA WAR DOCH TATSÄCHLICH
NOCH DER KLEBEREST VON DEM ROTEN STREIFEN ZUSEHEN.bLOS WIE SOLL SICH DENN EIN FAHRSCHÃœLER ,DER SEINE PRAKTISCHE PRÃœFUNG MACHT, IN SO EINER SITUATION VERHALTEN.
Mfg, MATIZ !
http://www.picupload.net/s-6bd3b51b12b4ac36f720570
a8b6d1a91-jpg.php
http://www.picupload.net/s-6552f1f30986f9d6af7c2c3
cf5efca1f-jpg.php
Georg_g
08.12.2007, 15:13 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
In der Regel erkennt man das Ortsende und den Übergang auf eine Außerortsstraße auch ohne Schild, z.B. an der fehlenden Bebauung. Außerdem wird der Prüfer in der Regel einen kurzen Hinweis geben, wenn er merkt, dass der Fahrschüler weiterhin mit 50 km/h fährt.
Bist du denn durchgefallen? Falls ja, dann sicherlich nicht alleine aus diesem Grund.
Ute
08.12.2007, 15:50 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Nein, Georg_g, wenn Du Dich an die von Dir aufgeführten Beispielen hältst, das braucht sich der Prüfling nicht wundern, wenn er nicht besteht.
Wie oft sind einzelne Gehöfte außerhalb geschlossener Ortschaften. Andersherum, kann es genauso sein. Du fährst außerhalb eines Stadtkerns oder in einem Dorf mit einer langgezogenen Straße, an der zwischendurch nicht Gebäude, sondern Wald oder Feld ist. Das berechtigt Dich nicht schneller zu fahren.
Selbst wenn ein Ortsausgangsschild auf einmal fehlt, aus welchen Gründen auch immer, darfst Du nicht schneller als in der Ortschaft fahren. Falls es zu Kontrollen kommt, liegt es an Dir, zu beweisen, das Du außerhalb einer Ortschaft bist. Dann kannst Du nicht sagen, â EUROž...aber gestern war das Schild noch daâ EUROœ
So ein Thema hatten wir vor nicht allzu langer Zeit:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17467&a
mp;forum=4#beitrag_126556
Georg_g
08.12.2007, 15:55 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
@ Ute: Hier geht es ja nicht darum, dass jemand glaubt, er sei außerorts, obwohl er innerorts war, sondern um den umgekehrten Fall. Bei uns würde ein Prüfer das kurz kommentieren und den Fahrschüler darauf hinweisen, dass man außerorts ist.
Deswegen vermute ich weiterhin, dass matiz1 nicht durchgefallen ist bzw. nicht alleine aus diesem Grund.
matiz1
08.12.2007, 16:04 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Meine Frage an den Prüfer ,wie schnell ich den ab den Schild nun fahren dürfe ,antwortete er mir,"Fahren Sie wie Sie denken".
Da ich meine Prüfung nicht bestanden habe,wurde mir zu Schluß mein Prüfungsprotokoll augehändigt,und da stand und anderen drin "
Nichtbeachtung von Verkehrszeichen(Ortsausgang Güldengossa).
matiz1
08.12.2007, 16:08 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Mein Schild stand in der Liebertwolkwitzerstr.
fraktum
08.12.2007, 16:31 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Ich möchte mal kurz von meiner Praktischen Prüfung berichten.
Ich fuhr innerorts. Links und rechts waren Wohnhäuser. Die Bebauung hörte dann aber allmählich auf bis irgendwann links und rechts nur noch Feld/Wiese war, dann kam allerdings ein Gebäude, dass nach einem Wasserbehälter aussah und dann kam ein Umspannwerk. Ich grübelte und grübelte... Bin ich nun außerorts???
Ich konnte mich nicht daran erinnern, ein Ortsausgangsschild gesehen zu haben, also fuhr ich 50km/h (Nadel auf Strich).
Nach ca. 500 Metern scheisst mich der Prüfer von hinten an und fragt, ob ich denn einschlafen würde. Er wieß mich nicht darauf hin, dass wir außerorts sind, aber sein Meckern veranlasste mich auf ca. 60km/h bis 70km/h zu beschleunigen. Zum Glück konnte ich auch nicht viel schneller fahren, da vor mir ein Baustellenfahrzeug mit ca. 70km/h fuhr.
Ich habe die Prüfung bestanden und hatte das Thema abgehakt.
Ein paar Monate später las ich in der Zeitung einen Artikel, in dem es genau um diese Stelle ging. Dort stand, dass dort endlich nach langer Verzögerung wieder die Orteingangs/Ausgangsschilder aufgestellt wurden, nachdem sie von Unbekannten entwendet worden waren.
Es war also zu der Zeit wirklich kein Schild da! Der Prüfer hat das aber offensichtlich nicht gewusst/bemerkt und mich mit seinem Kommentar dazu verleitet schneller zu fahren. Ich hätte durchfallen können, weil ich 10-20km/h zu schnell war.
Gruß,
fraktum
fraktum
08.12.2007, 16:37 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Jetzt schließt sich folgende Frage an:
Wie muss der Prüfer sich verhalten?
Darf er einen Bewerber durchfallen lassen, weil er wegen eines ungültigen/unlesbaren Verkehrszeichens zu langsam gefahren ist?
matiz1
08.12.2007, 16:50 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Er hat zu mir am Ende gesagt,so eine Frage hat er in 32 Jahren als Fahrlehrer noch nicht gehört!!!
Drummer
09.12.2007, 10:17 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Als Tipp in solchen Situationen; also wenn man nicht weiß, ob man nun i.g.O. oder a.g.O. fährt:
- i.g.O. stehen Vorfahrtstraßenschilder vor, oder auf der Kreuzung/Einmündung
- a.g.O. stehen Vorfahrtstraßenschilder hinter Kreuzungen/Einmündungen
Das letzte Vorfahrtstraßenschild der Ortschaft steht zur Ankündigung immer schon hinter der Kreuzung
und das letzte, vor der Ortschaft, also das letzte auf der Landstraße steht schon wieder vor der Kreuzung/Einmündung.
bs01
09.12.2007, 11:22 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
@Drummer:
Deine Ausführungen entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Die Differenzierung die du hier bringst findet sich NICHT in der STVO.
Ob das Vorfahrtstraßenschild vor oder hinter der Kreuzung steht sagt nichts darüber aus, ob man innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist.
Gruß
bs01
Andreas Wismann
09.12.2007, 13:35 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
»Ob das Vorfahrtstraßenschild vor oder hinter der Kreuzung steht sagt nichts darüber aus, ob man innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist«
Das kann man so nicht ganz sagen, siehe hier
Zumindest ist es ein guter Hinweis.
Drummer
10.12.2007, 19:53 Uhr
zu: Komisches Verkehrszeichen
Meine Güte, muß ich hier immer Ross und Reiter nennen, wenn ich mal etwas schreibe, was OFFENSICHTLICH so ist?
Ich meine, wir befinden uns doch nicht in einem ernstzunehmenden Rechtsstreit!
Ich wollte lediglich einen Tipp geben...
vielleicht sollte ich daß dann besser lassen und nur meinen Fahrschülern erzählen, die mit diesem Tipp übrigens recht gut zu recht kommen.
Früher hat man uns (als Fahrschüler) auch immer gesagt: "Wenn Du am Ende einer Straße links und rechts zwei graue runde Schilder siehst, dann weißt Du, daß Du in einer Einbahnstraße bist!"
Daß das auch nicht immer stimmt, hab ich inzwischen auch festgestellt, aber um mich in der Prüfung (Klasse 3) richtig einzuordnen - dafür hat´s gereicht!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?
Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen
Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren
Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?
27 m
36 m
18 m
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
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