Crashkid
30.10.2007, 17:57 Uhr
zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?
Tod duch meine sich öffnende Fahrertür!
deMario
30.10.2007, 18:00 Uhr
zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?
unter stau versteh ich einen sehr langsam voranschrietenden verkehr wo man nicht die gnaze zeit stehehn bleibt sondern immer rollt auch wenn pausen kurz da sind da wird man wohl kaum die tür aufmachen.
Michael (Wien)
30.10.2007, 22:13 Uhr
zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?
Armselige Gesetzgebung, dass das Vorbeischlängeln an den Blechkolonnen überhaupt bestraft wird. Zumindest diesbezüglich schön, in Ö zu leben und einspurig unterwegs zu sein.
Mit etwas Vorsicht und Aufmerksamkeit sind übrigens auch Leute, die den §14 der deutschen StVO ignorieren, kein großes Problem ;-) Und wer rücksichtslos mit Minimalabstand durchbrettert, hat es IMHO im Zweifelsfalle verdient, auf dem Frosch zu liegen.
Lambo-Benni
31.10.2007, 09:20 Uhr
zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?
hi demario was du beschreibst nennt man stockenden verkehr nicht stau einen kompletten stillstand bezeichnet man als stau nur mal zur information wie es gesetzlich mit den durchschlängeln gereglet ist weiß ich nicht genau interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht weil ich es nicht vorhabe mit dem motorrad wäre es allerdings etwas anderes aber ich habe ja noch kein motorrad also was solls