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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
14.05.2007, 21:07 Uhr

Verkehrshelfer....

als ich heute Morgen zur Arbeit fuhr, bog ich von einer Hauptstr. (50km/h) in eine Tempo30-Str. (keine Zone) ab...war aber im Gedanken schon auf der Arbeit und fuhr statt der 30 so 45-50km/h. Dann kam ich an eine Fußgänger-Ampel, welche ausgefallen war, wo ein Polizist(?), er hatte nur ne gelbe Weste an, ich denke er ist ein Verkehrshelfer oder so die Personen über die Straße lotste. Zuerst sah ich ihn garnicht, der war an einer Trinkhalle, aufeinmal kam der aber in Richtung Straße angerannt...dann hab ich gebremst und meinen Wagen geparkt (auf jener Straße ist meine Arbeit).

Kann der jetzt im Nachhinein noch was machen? Ich meine, er kann höchstens geschätzt haben, wie schnell ich war, Radar war keins da...


Ich weiß auch, dass das nich so gut war, passiert mir bestimmt nicht wieder.

Kevin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.05.2007, 21:32 Uhr

zu: Verkehrshelfer....

In Deutschland darf die gefahrene Geschwindigkeit nicht geschätzt werden (Eine Ahndung aufgrund geschätzter Geschwindigkeit ist nur im verkehrsberuhigten Bereich zulässig).

Wahrscheinlich wollte er Dich nur auf Deine Geschwindigkeit aufmerksam machen, ob es nun ein Polizist war oder ein Verkehrshelfer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Vorausgegangene Streckenverbote

Ein Zonenhaltverbot

Eine Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten