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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Keine Ahnung
13.05.2007, 14:01 Uhr
Nummernschilder
Hallo,
eine Frage, ich ziehe um, leider in einen anderen Landkreis, das heißt ja, ich bekomme auch neue Nummernschilder.
Meine Fragen:
1) Gibt es eine Möglichkeit meine alten zu behalten, oder ist dies ganz und gar ausgeschlossen (Mit "behalten" meine ich, diese weiter zu nutzen)
2) Innerhalb welchen Zeitraums muss die Ummeldung nach Umzug geschehen sein?
DANKE
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Nummernschilder
Du bekommst bei einem Umzug in einen anderen Landkreis neue Nummernschilder. Die Ummeldung sollte innerhalb kürzester Frist erfolgen. Angebracht ist es, da Du Deinen PA vorlegen mußt, wenn Du Dich vorher beim Einwohnermeldeamt vorstellst.
Hier findest Du zu diesem Thema noch mehr:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17051&a
mp;forum=6#beitrag_122696
Keine Ahnung
13.05.2007, 17:18 Uhr
zu: Nummernschilder
Hallo,
alles klar, dann führt wohl kein Weg daran vorbei, dass ich demnächst mit dem unbeliebten OF herumfahren muss, wer weiß, vielleicht laufe ich dann lieber, ist ja auch gesünder :-)
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Nummernschilder
@Keine Ahnung
Es gibt doch auch Wunschkennzeichen! Vielleicht fällt Dir was passendes zu "OF" ein! ;-))
Keine Ahnung
13.05.2007, 17:32 Uhr
zu: Nummernschilder
Nein Ute, mit OF ist man im Main-Kinzig-Kreis "immer auf der Seite des Spottes".
Aber vielleicht hast Du ja eine Idee für ein Wunschkennzeichen, mit der man dem entgegnen könnte???
Keine Ahnung
13.05.2007, 17:58 Uhr
zu: Nummernschilder
z.B. Ohne Führerschein
Aber das ist mehr als ein "Problem" was man aus OF machen kann. Wenn man als Hesse ein OF-Kennzeichen sieht, geht man erstmal in Deckung.
Man will einfach in Hessen nicht OF haben, das ist einfach eine Tatsache. Dann gibt es noch das Fußball-Problem: Wenn man Eintracht-Fan ist und mit einem Offenbacher Nummernschild ankommt, kann man sein Auto gleich im Main suchen.
Von daher ist es allgemein nicht erfreulich mit OF rumzufahren, dann lieber HU, oder eben MKK (neu, da wohl Hanaus Kapazitäten erschöpft sind)
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Nummernschilder
Dann nimm doch HU oder MKK als Wahl-Buchstaben.
Keine Ahnung
13.05.2007, 19:29 Uhr
zu: Nummernschilder
@ Ute:
Es gibt doch nur 2 Buchstaben, oder sind auch irgendwie drei möglich (Würde nämlich MKK bevorzugen)?
to
13.05.2007, 21:15 Uhr
zu: Nummernschilder
Solange Du am alten Wohnort erreichbar bist, wird kaum jemand danach krähen, wenn Du Dein Auto nicht umgemeldet hast. Wenn das Auto also z.B. bei der Adresse Deiner Eltern angemeldet ist, bekommst Du alle Strafzettel, Steuerrechnungen usw. dorthin gesandt. Solange Du immer auf solche Post reagierst, kommt niemand darauf, dass Du dort nicht wohnst.
Das ist zwar nicht vorschriftsgerecht, aber so machen das viele Studenten über ihre ganze Studienzeit.
sehr gut verstehen kann, dass man nicht mit OF im Kennzeichen herumfahren möchte
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Nummernschilder
Ich glaube es sind, wie Du schon geschrieben hast, 2 Buchstaben als zweite Kombination erlaubt. Der Vorschlag von to wäre eine Möglichkeit, wenn das Fahrzeug Deinen Eltern und nicht Dir gehört. Was mir noch so durch den Kopf ging - wie wäre es mit "OF MF" (ohne Führerschein - mit Führerschein) oder "OF MV" (ohne Führerschein - mit Verstand)?
Stromtierchen
15.05.2007, 09:16 Uhr
zu: Nummernschilder
Was natürlich auch witzig wäre:
OF EN XX
wie heißer Ofen :-)
aber davon gibt es bestimmt eine Menge.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?
Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt
Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit
Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte
Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?
Als Rufzeichen
Als Warnsignal
Als Überholsignal
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?
Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
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