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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
dr.swigg
13.12.2005, 15:28 Uhr
Überholverbot für LKW
Hallo Zusammen!
In letzter Zeit muss ich beruflich öfters mit einen Autotransporter fahren. Die Kiste hat 4,25 to zGG. Das dann nur noch 80 km/h gilt ist klar. Aber ab wann gilt das LKW-Überholverbot. Ich meine dieses Zeichen roter LKW links und schwarzer PKW rechts?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
Gruß dr.swigg
schnullerbacke
13.12.2005, 15:45 Uhr
zu: Überholverbot für LKW
Der "Laster" in den Schildern meint:
Kfz mit einem zGG über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger (!!) und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Busse.
Also: wenn dein Lkw schon 4,25 t zGG hat - dann gilt das Überholverbot.
Bei unter 3,5 t wäre es nur dann der Fall, wenn mit Hänger (dann dann Zugewicht über 3,5 t)
dr.swigg
13.12.2005, 16:32 Uhr
zu: Überholverbot für LKW
und was kostet ein Verstoss? ;-)
schnullerbacke
13.12.2005, 17:25 Uhr
zu: Überholverbot für LKW
Siehe Bußgeldrechner! Selber suchen macht schlau.
dr.swigg
13.12.2005, 17:54 Uhr
zu: Überholverbot für LKW
Sehe ich das so richtig?
und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
StVO § 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 5
75 €
schnullerbacke
13.12.2005, 19:27 Uhr
zu: Überholverbot für LKW
reicht das oder brauchst Du noch mehr?
Soll das ne Risiko-Abschätzung werden? Du machst den Job sicher nur zum Spaß, gelle?
dr.swigg
14.12.2005, 09:09 Uhr
zu: Überholverbot für LKW
Oh - Punkte kann ich keine mehr gebrauchen...
Zum Spass mach ich das nicht. Ich bin Autoverkäufer und muss in Zukunft ab und zu mal mit unserem neuen Transporter Autos umherkutschen.
Letzten Dienstag war es soweit. Erste Fahrt mit dem Ding. Unter anderem auf der A8 Stuttgart - München den Drackensteiner Hang hinauf. Der Transporter läuft hier mit seinen 125PS immer noch 80 Sachen. Da hab ich natürlich die dicken LKW, die mit 30-40 fahren, überholt. Das Überholverbot für LKW ist mir erst später aufgefallen.
Allerdings werde ich es in Zukunft nicht mehr machen, da die Fahrten immer recht kurz sind und es auf die Zeit nicht so sehr ankommt.
Mein Führerschein ist immerhin schon fast 16 Jahre alt und ich hab mich so an Ihn gewöhnt, das ich Ihn nicht hergeben mag...
Gruß
dr.swigg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
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