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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
13.12.2005, 15:28 Uhr

Überholverbot für LKW

Hallo Zusammen!

In letzter Zeit muss ich beruflich öfters mit einen Autotransporter fahren. Die Kiste hat 4,25 to zGG. Das dann nur noch 80 km/h gilt ist klar. Aber ab wann gilt das LKW-Überholverbot. Ich meine dieses Zeichen roter LKW links und schwarzer PKW rechts?

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

Gruß dr.swigg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
13.12.2005, 15:45 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Der "Laster" in den Schildern meint:
Kfz mit einem zGG über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger (!!) und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Busse.
Also: wenn dein Lkw schon 4,25 t zGG hat - dann gilt das Überholverbot.
Bei unter 3,5 t wäre es nur dann der Fall, wenn mit Hänger (dann dann Zugewicht über 3,5 t)

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13.12.2005, 16:32 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

und was kostet ein Verstoss? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
13.12.2005, 17:25 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Siehe Bußgeldrechner! Selber suchen macht schlau.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
13.12.2005, 17:54 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Sehe ich das so richtig?

und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
StVO § 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 5

75 €

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
13.12.2005, 19:27 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

reicht das oder brauchst Du noch mehr?
Soll das ne Risiko-Abschätzung werden? Du machst den Job sicher nur zum Spaß, gelle?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
14.12.2005, 09:09 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Oh - Punkte kann ich keine mehr gebrauchen...

Zum Spass mach ich das nicht. Ich bin Autoverkäufer und muss in Zukunft ab und zu mal mit unserem neuen Transporter Autos umherkutschen.

Letzten Dienstag war es soweit. Erste Fahrt mit dem Ding. Unter anderem auf der A8 Stuttgart - München den Drackensteiner Hang hinauf. Der Transporter läuft hier mit seinen 125PS immer noch 80 Sachen. Da hab ich natürlich die dicken LKW, die mit 30-40 fahren, überholt. Das Überholverbot für LKW ist mir erst später aufgefallen.

Allerdings werde ich es in Zukunft nicht mehr machen, da die Fahrten immer recht kurz sind und es auf die Zeit nicht so sehr ankommt.

Mein Führerschein ist immerhin schon fast 16 Jahre alt und ich hab mich so an Ihn gewöhnt, das ich Ihn nicht hergeben mag...

Gruß
dr.swigg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge