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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
15.12.2005, 01:19 Uhr

"Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

Moin,
Autobahn 1, Hamburg Richtung Osnabrück, wir befinden uns in Bremen. Etwa 40 km vorher, lasen wir ein Schild: "Automatische Verkehrsregelung über 43 km, Radarkontrolle." Wir sehen eine dieser Brückenmit den Matrixzeichen, es zeigt, wie meistens außer am Wochenende 120. Wir fahren Tacho 130, soweit so wenig aufregend. Doch jetzt werden wir verwirrt. Etwa 1 km weiter, kommt auf jeder Fahrbahnseite ein großes Schild: "Ende der automatischen Verkehrsregelung." Wir sind verwirrt. Dürfen wir Gas geben, oder müssen wir warten bis nach der nächsten Ausfahrt ein Schild alle Streckenverbote aufhebt? Ist also das Schild "Ende der automatischen Verkehrsregelung" ein Matrixzeichen ohne Matrix?

Gruß, autokanzler, der sich das jedesmal fragt, wenn er diese Strecke fährt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
15.12.2005, 08:05 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

heuschrecke: ist jetzt reines fahrschulwissen, die situation gabs bei mri auch und der fahrlehrer sagte dass die schilder dann nciht stehen müssen, wenn es sich z.b. um eine gefahrensituation (sprich, baustelle, kreisel u.ä.) handelt, die eindeutig beendet ist. stimmt das nicht?

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15.12.2005, 09:53 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

vermutlich............hieße dass dann nicht, dass bei einer baustelle die baustelle angekündigt wird (ist das dann ein gefahrenzeichen?) und "und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr (=baustelle) nicht mehr besteht." ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.12.2005, 10:16 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

Ist an einer Baustelle ein Tempolimit zusammen mit dem Gefahrzeichen "Baustelle" angebracht, dann ist die Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Baustelle automatisch aufgehoben.

Steht an einer Baustelle nur ein Tempolimit, aber kein Gefahrzeichen, dann gilt das Tempolimit auch nach der Baustelle weiter. Jeder vernunftbegabte Mensch wird aber nach der Baustelle wieder schneller fahren, wenn man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass das Tempolimit nur für die Baustelle gedacht war. Ich jedenfalls lasse mich von einem Fehler des Bauarbeiters Helmut nicht schikanieren.

Zur Ausgangsfrage: Hier handelt es sich wohl um einen typischen Behördenunsinn, den die Autofahrer mal wieder ausbaden müssen. Ein Zeichen mit der Aufschrift "Ende der automatischen Verkehrsregelung" ist als reine Information gedacht, aber leider keine offizielle Aufhebung des zuvor ausgeschilderten Tempolimits. Eine Aufhebung kann nur durch das Zeichen "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" oder "Ende aller Streckenverbote" erfolgen.

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15.12.2005, 10:47 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

»halte ich für etwas gefährlich, vorallem wenn ich ortsunkundig bin. grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass die schilder richtig aufgestellt sind und helmut schilder auch nur unter überwachung und anweisung aufstellen darf.«

Ja, das ist für die ganz vorschriftsmäßigen Fahrer (wie Heuschrecke, der auch nach seiner Lieblingsbaustelle weiterhin mit 40 km/h fährt) der sichere Weg. Deshalb sprach ich ja auch von "vernunftsbegabten Autofahrern" ;-)

Mal ehrlich: Wenn ein Schild "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" nicht an einem fest einbetonierten Pfosten montiert ist, sondern in niedriger Höhe auf einem mobilen Träger verrostet vor sich herdümpelt, und dies Schild "zufällig" genau am Anfang einer Baustelle steht, dann gibt man nach der Baustelle wieder Gas.

Dein Vertrauen in Helmut kennt ja keine Grenzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
15.12.2005, 12:16 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

wenn man nicht weiß was danach kommt ist es ja auch sinnvoll weiter 40 zu fahren. aber als ortskundiger uf grader strecke? wie bei einem 40er schild auf 60er strecke, (mit baustellenschild) das einfach nur vergessen wurde weil die baustelle schon längst nicht mehr existiert? sry, aber da fahr ich 60.

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15.12.2005, 14:57 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

Alles klar! Viele Beiträge, aber nur ein Versuch auf meine Frage zu antworten! Scheint hier wohl ne Krankheit zu sein ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
15.12.2005, 17:04 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

Hat sich denn noch nicht herumgesprochen, dass das Abschweifen vom Thema in diesem Forum nicht erwünscht ist und mit einer Löschung der entsprechenden Beiträge sowie dem Schließen des Themas sanktioniert wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
15.12.2005, 18:12 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

Aha... Glühbirne, die Zweite... Ton ab! Kamera läuft! Klappe! :-))

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15.12.2005, 18:31 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

sonhol: nee, keine punkte in flensburg, und wenn man um die ecke wohnt und dieses schild steht bei gutem wetter 8 wochen einsam in der gegend rum ohne dazugehörige baustelle bin ich mir zumindest sicher dass es ein irrtum war.

wächter: ja toll, ne? kannst das ja auch weiterposten, irgendwann kommt dann auch klappe die dritte;)

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15.12.2005, 22:14 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

ich gebs auf! Kennt jemand ein anderes Forum, wo man solche Fragen stellen kann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
15.12.2005, 22:29 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

www.verkehrsportal.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
16.12.2005, 01:17 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

Doch, Paragrafen wären ganz entspannt, oder wie wäre es mit der Nummer des Verkehrszeichens "Ende der automatischen Verkehrsregelung?" Oder handelt es sich dabei um eine reine Informationstafel?

Nein, mal im Ernst, jetzt bin ich zufrieden!
Mir war nur die erste Antwort etwas zu vage formuliert!

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16.12.2005, 02:09 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

Um jetzt hier mal "Ontopic" zu diskutieren (mal gucken wie lange:-)

Mal angenommen, diese Verkehrsleitbrücken wären festinstallierte, normale Schilder. Dann müsste die Informationstafel "Ende der automatischen Verkesführung" anders heissen, nämlich "Ende aller Schilder" oder um es schöner zu formulieren "Ende aller Streckenverbote."
Deshalb finde ich es nicht abwegig, die Informationstafel sozusagen als letzte Matrix-Schilder-Brücke zu bezeichnen.

Die Streckenführung an der Strecke die meine Frage aufwarf, die A1 bei Bremen, gibt mir meiner Meinung nach Recht. Denn nach der oft genannten Tafel fährt man auf fast neuem Straßenbelag, und auch keine Ausfahrt sellt sich einem in den Weg.

Gegen meine These spricht natürlich, dass es NACH der nächsten Ausfahrt sehr wohl ein Schild gibt, was alle Streckenverbote aufhebt.

Aber dazwischen gibt es keinerlei Schilder, obwohl auf deutschen Autobahnen Geschwindigkeitsbegrenzungen in sehr kurzen Abschnitten angebracht sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.12.2005, 12:24 Uhr

zu: "Ende der automatischen Verkehrsregelung" - Freie Fahrt?

»Gegen meine These spricht natürlich, dass es NACH der nächsten Ausfahrt sehr wohl ein Schild gibt, was alle Streckenverbote aufhebt.´«

Dann hast du dir die Antwort doch selbst gegeben. Die Informationstafel sagt nur aus, dass es ab dieser Stelle keine Verkehrsbeeinflussungsanlage mehr gibt. Das Tempolimit gilt aber weiterhin, und zwar bis zu dem erwähnten Schild "Ende aller Streckenverbote".

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B

Der gelbe Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Zollstelle

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht