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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
_daggi_
23.08.2005, 20:20 Uhr
Linksabbiegen mit Unfall
Vor mir fährt jemand, verlangsamt die Geschwindigkeit, erweckt den Eindruck, er wolle rechts anhalten. Ich setze den Blinker, ziehe rüber auf die linke Fahrspur. Der Fahrer vor mir blinkt plötzlich links und biegt links ab. Ich gehe voll auf die Bremse und erwische ihn trotzdem noch hinten links, meine Bremsspur ist komplett auf der Überholspur. Ich bin von der Polizei verwarnt worden, da ich 20 km/h zu schnell war, habe aber die Schuld zum Glück nicht zugegeben. Ich habe mich im Recht befunden und später gelesen und gehört, dass der andere eine Mitschuld hat. Was sagt Ihr dazu?
xgoedex
23.08.2005, 21:11 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Tip: Geh zum Anwalt, denn eine Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden.
Ich würde es aber auch so sehen, dass der andere seine besonderen Vorsichtspflichten beim Linksabbiegen vernachlässigt hat.
Ich frage mich, wie man dir die 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung nachweisen möchte.
Du erwähnst eine Überholspur ?! Ich vermute mal du meinst die zweite Fahrspur oder die Spur für die entgegengesetzte Fahrtrichtung.
xgoedex
23.08.2005, 21:18 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Hier ein ähnlicher Fall (<- klick)
_daggi_
23.08.2005, 21:30 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Wie kann die Polizei die Geschwindigkeitsübertretung nachweisen?
Einfach so: Sie bewertet die Fahrbahn (trocken, naß, momentan vereist ist ganz unwahrscheinlich), aber sie schaut auch nach dem Zustand aalglatt oder holperig usw.
Da gibt es Punkte in einer Liste.
Dann messen sie die Bremsspur, halten quer ein Lineal daran und dies zeigt die Geschwindigkeit.
So einfach ist das.
Mit der Spur meine ich die Spur zum Überholen.
Wenn ich denke, es will ein Fahrzeug anhalten, meine ich die Spur links daneben. Ich setze den Blinker links, fahre auf die linke Spur und bremse, weil plötzlich auch wer vor mir links blinkt und links rum will.
Rums.
Danke für die schnelle Antwort.
_daggi_
23.08.2005, 21:51 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
hallo xgoedex,
ich habe mir das alles durchgelesen, was in dem Fall Stand, den Du angegeben hast.
Ich hoffe, Du warst nicht der Autofahrer.
Der Unfall, den ich meine, war erst vergangenes Wochenende und die Freundin von dem meinte:
Los hab`s im Genick.
Ich hoffe, es kommt nix mit Personenschaden hinzu. Ich habe diese Aussage nicht alleine gehört, aber nicht bei der Polizei ausgesagt. Hier kennt jeder jeden und ich wollte "keinen in die Pfanne hauen".
Ich habe nur gemerkt, bei uns ist der Fall andersrum.
Der Linksabbieger war vor unserem Auto und es konnte mit dem Abbiegen nicht gerechnet werden, wir haben gedacht, es wird ein Überholvorgang.
Doppelte Sorgfaltspflicht und mittiges Einordnen haben wir nun hier gelesen, also haben wir gute Karten, oder???
Jeder aus unserem Bekanntenkreis sagt, Ihnen wäre dasselbe passiert.
_daggi_
23.08.2005, 22:05 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Blödsinn, Schrecke
lies dahinter den Beitrag, dann weisst Du wie es war.
Habe diese Geschichte korrigiert, weil irgendwie blöd formuliert.
Ich setze den Blinker links zum Überholen, weil vor mir jemand den Eindruck erweckt, er will rechts anhalten. Ich begebe mich auf die linke Fahrspur ZUM ÜBERHOLEN, wie erwähnt, und mit LENKERRUMSCHLAGEN fängt der an zu Blinken und biegt links ab.
Hätte jeder so gemacht wie ich und bei jedem hätte es in dieser Situation RUMS gemacht.
_daggi_
23.08.2005, 22:56 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Hatte ich keinen Anlass dazu, vor mir wollen immer mal welche anhalten. Habe mir nichts besonderes dabei gedacht.
Wenn jemand rechts ranfährt, dann überhol ich den, ist doch sowas von sonnenklar.
_daggi_
23.08.2005, 23:12 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Wer blinkt denn rechts, wenn er anhält, außerdem glaube ich nicht, dass den Fahrer vor mir dies von seinen anderen Pflichten entbindet.
Was bist Du denn eigentlich für ein "Schreckhafter", Du betätigst einmal die Lichthupe, dann wirst Du wieder vorsichtig, wenn jemand nicht rechts blinkt und das erste Mal weisst eigentlich nur Du, was ich geschrieben, aber korrigiert habe.
Bin gespannt auf Deine Antwort.
_daggi_
23.08.2005, 23:18 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Warum eigentlich Heuschrecke?
_daggi_
23.08.2005, 23:45 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Gut, wenn mir die Unterhaltung mit Dir nicht Spaß machen würde, dann wäre ich schon längst weg.
War nicht in freier Wildbahn, sondern innerorts.
Dir wäre das auch passiert, weil Du hättest auch gedacht, Vordermann oder -frau will anhalten, Blinker setzen, rüberziehen und naja was dann kommt ist recht laut.
Hast Dich noch nicht so recht geäußert, wie Du dann die Sachlage siehst.
Aus Deiner Sicht, wer hat Schuld? Hast eigentlich immer nur erzählt, was jeder hätte besser machen können.
Thomas Ihle
24.08.2005, 09:22 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
http://www.fahrtipps.de/urteile/abbiegen-motorrad.
php
_daggi_
25.08.2005, 19:55 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Hallo Kahleberger,
der Abstand war ausreichend, ich habe durch das Aufleuchten des Bremslichtes des Vordermannes bemerkt, dass dieser anhalten möchte und dass ich ihm näherkam.
Der Vordermann ist auch nicht in eine linkerhand liegende Strasse eingebogen, sondern auf einen Parkplatz neben einem Privatgrundstück.
Ich habe echt nicht damit rechnen können, dass der abbiegt.
_daggi_
25.08.2005, 20:33 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Danke Thomas für den Hinweis, habe durch den Link interessante Gerichtsurteile gefunden.
In einem Urteil musste sogar der Linksabbiegende (trotz Blinken, und hier wurde erst beim Abbiegen geblinkt) 75 % des Schadens tragen.
So optimistisch bin ich nun wieder nicht, rechne mit 50:50.
_daggi_
01.09.2005, 22:02 Uhr
zu: Linksabbiegen mit Unfall
Wo kann ich am Besten Eurer Meinung nach kostenlos hier im Netz einen PKW bewerten lassen?
Die gegenerische Versicherung hat einen Gutachter geschickt und für das Geld bekommt man im Leben kein gleichwertiges Fahrzeug.
Aber, wie schon beschrieben, Schuldfrage nicht geklärt, also fragt man sich:
Was veranlasse ich, da Kosten auch meine.
Danke daggi
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte
Andere Fahrer machen Sie auf anhaltend starkes Qualmen Ihres Auspuffs aufmerksam. Was müssen Sie tun?
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