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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
04.05.2004, 14:53 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

Also so wie ich das sehe ist es ein Unfall durch Fehler beim Abbiegen / Wenden (§ 9 StVO) mit Personenschaden ("Motorradfahrer ist rumgehinkt"). Dann gibts natürlich kein Verwarnungsgeld an Ort und Stelle sondern einen Anhörungsbogen mit der Post ein paar Wochen später.
Wer wendet oder abbiegt hat besondere Sorgfaltspflichten. Dies beinhaltet u.a. die sog. "Doppelte Rückschaupflicht".
Man muß also bei einem solchen Abbiege- / Wendevorgang eine Fremdgefährdung ausschließen können, indem man sich mehrfach nach hinten durch Blicke in die Spiegel und Schulterblick absichert.
Ob dabei nun geblinkt wurde oder nicht, ist zwar nicht unerheblich, aber zunächst mal zweitrangig.
Der Bußgeldkatalog sieht hier 60 Euro und 2 Punkte vor. Im Raume steht noch die fahrlässige Körperverletzung.

Was den Motorradfahrer betrifft, so wäre ihm ein Überholen bei unklarer Verkehrslage vorwerfbar.
Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug links anzeigt, aber sich nicht einordnet, bzw. fährt.
Aber auch dann, wenn der Vorausfahrende den Eindruck erweckt, er wolle links abbiegen, ohne aber anzuzeigen (OLG Köln in VRS 84, 330).
Die Frage ist, in wie weit der Motorradfahrer die Situation einschätzen konnte, wenn er beim Annährern davon ausgegangen ist, dass es sich um ein am Fahrbahnrand "wartendes" Fahrzeug handeln würde.
Was die Geschwindigkeit betrifft, so bringen Vermutungen nichts. Nur aufgrund der Lautstärke läßt sich da kein Rückschluß führen.

So wie es aussieht, bist du also derjenige, der durch sein Verhalten hauptsächlich zur Unfallverursachung beigetragen hat, da die mangelnde "Sorgfaltspflicht" hier schwerer wiegt.
Das ist die verkehrsrechtliche Seite.

Wieviel Teilschuld dem Motorradfahrer bei der Schadensregulierung zugerechnet wird, weil ihm eventuell Ãœberholen bei unklarer Verkehrslage vorwerfbar ist, ist Sache der Versicherungen.

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04.05.2004, 14:56 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

Hat die Polizei denn nichts gesagt? Oder eine Verwarnung angeboten?

Im Normalfall sollte man dir BKat Nr. 35.1 zur Last legen:
Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben
mit Sachbeschädigung = 35€

Dem Motorradfahrer müsste man BKat Nr. 28.1 zur Last legen:
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte
mit Sachbeschädgung = 30€

Anhand der Verwarngelder kann man auch schon Rückschlüsse auf die Schuldverteilung schliessen, nämlich ungefähr 50:50. Punkte und Probezeitverlängerung sollten nicht anstehen.

Wenn du nachweisen kannst, dass der andere zu schnell war, verbessert das deine Situation natürlich.

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04.05.2004, 15:00 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

Uups, sehe gerade, dass da gar keine Einmündung war, sondern nur eine Einfahrt.
Dann hat xgoedex recht und BKat Nr. 44 zählt hier mit 2 Punkten und 60€ und Probezeitverlängerung.

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04.05.2004, 15:06 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

»In dem Moment, in dem Du geblikt hast, hätte er wissen müssen, dass Du abbiegst und durfte daher nicht mehr überholen. «

Stimmt wohl. Es sei denn, dass der Überholvorgang schon eingeleitet (und nicht mehr aufzuhalten) war, bzw. erst unmittelbar kurz vor dem Anfahren nach links geblinkt wurde (also zu spät).

»WEnn Du das nachweisen kannst, dürftest Du aus dem Schneider sein.«

Das ist leider nicht der Fall.
Ich war selber mal dieser Meinung, mußte mich aber eine Besseren belehren lassen.
In einem solchen Fall bleibt derjenige Hauptunfallverursacher, der beim Abbiegen / Wenden die erforderlichen "besonderen Sorgfaltspflichten" außer acht läßt.

"Halbwegs" aus dem Schneider wäre er, wenn nachweisbar gewesen wäre, dass der Kradfahrer wirklich erheblich zu schnell gewesen wäre, was nicht so einfach ist. (Zumal es nur sehr vage vermutet werden konnte).

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04.05.2004, 15:41 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

»Er hätte sicher ein anfahren von mir erwarten können. «

Schon möglich, aber nicht unbedingt nach links, sondern eher weiter geradeaus.

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04.05.2004, 16:14 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

Gerichtsverhandlung nicht zwangsläufig. Entscheident ist wohl, ob der Motorradfahrer nachträglich einen Strafantrag wg. fahrlässiger Körperverletzung stellt oder nicht.
Dazu gab es hier im Forum aber schon mal was ausführliches.
Wenn du oben unter "Forum durchsuchen" als Suchbegriffe "Körperverletzung" und "Strafantrag" eingibst, müßte das passende dabei sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.05.2004, 16:23 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

@grashopper:

»Von vorne kam niemand und von hinten auch nicht. Fußgänger waren weg und ich bin linksrum in die Einfahrt losgefahren, hab auch beim losfahren geblinkt. «

Auch geschaut?

»(Motorradfahrer) Sau laut, der war bestimmt zu schnell. «

Natürlich. Motorradfahrer sind immer zu schnell. Und schießen dann noch unschuldige Dosisten ab, die nicht gucken.

Geht jetzt net unbedingt gegen dich -- shit happens, und Fehler passieren jedem. Oftmals hat man halt das Glück, dass sie ohne Folgen bleiben, das war bei dir leider (für dich und den MR-Fahrer) nicht der Fall. Aber solche blöden Vorverdächtigungen lassen mir die Galle hochkommen. BTW, wenn wirklich eine schwere Maschine in hohem Tempo in einen PKW "einschlägt", ist normalerweise mehr kaputt als ein Außenspiegel, eine verkratzte Tür und ein verbeulter Kotfügel.

Gruß,
Mike

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04.05.2004, 16:45 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

Ich muss Michael recht geben, auch wenn ich kein Motorradfahrer bin.

Und schnelles beschleunigen ist nicht verboten solange man nicht zu schnell fährt und die anderen aufpassen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.05.2004, 17:00 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

@grashopper:

»Hört sich so an als ob Du Motorradfahrer wärst.«

Z.Z. "nur" Rollerfahrer, aber ich sehe die Welt trotzdem viel öfter durch die Visieröffnung als durch die Windschutzscheibe :-)

»Immerhin ist er nach dem berühren und hinfallen noch 5 m gerutscht.«

5m? Also ca. eine Wagenlänge? Dann kann er m.E. wirklich nicht sehr schnell gewesen sein.

» Er hat geflucht und ist rumgehinkt bzw. konnte sich sich nicht auf sein Bein stellen. Er hat aber abgelehnt mit dem Krankenwagen zu fahren.«

M.E. ein weiteres Zeichen dafür, dass er beim Aufprall nicht sehr schnell war (und auch dafür, dass er nicht besonders schwer verletzt wurde).

»Ich glaub er war schon sehr sauer, hat mir auch gesagt das ich schuld bin. Ist doch aber dann fahrlässig oder? Hab ich doch nicht mit Absicht gemacht. :-O«

Das hat er dir auch sicher nicht unterstellt :-) Aber kein MR-Fahrer freut sich, wenn er von einem Dosisten "abgeschossen" wird *g* Da geht's halt nicht nur um ein paar Blech- oder Plastikteile, sondern um die eigenen Knochen.

lG, Mike

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06.05.2004, 13:20 Uhr

zu: Abgebogen - Unfall

An deiner Stelle würde ich schon jetzt keinen Ton mehr dazu sagen, ohne dass ein Rechtsverdreher dabei ist...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

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Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Geschwindigkeit vermindern

Möglichst weit rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Zügig links abbiegen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt