|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Sercan
13.07.2005, 10:52 Uhr
30er und 50er Zonen!
Hallo,
Ich habe jetzt ca 12 Fahrstunden gehabt. Fahre auch eigentlich sehr gut. Mein Problem ist das ich die 30er und die 50er Zonen im Ortschaft nicht unterscheiden kann. Kann mir da einern einen tip oder so geben . Fahre Manchmal 30 in einer 50er zone oder andersrum 50 in einer 30er Zone. Wie kann ich das unterscheiden. Ich würde mich freuen wenn mir einer helfen kann.
Grüsse
Sercan
Sercan
13.07.2005, 11:19 Uhr
zu: 30er und 50er Zonen!
hmm versteh ich jetzt nicht :) ....kannste das genauer erklären .
Pe
13.07.2005, 11:22 Uhr
zu: 30er und 50er Zonen!
Wie mein Fahrlehrer das immer gesagt hat: Du musst gucken! Da sind doch Verkehrsschilder, die dir sagen wie schnell du fahren darfst.
Pe
Sercan
13.07.2005, 13:17 Uhr
zu: 30er und 50er Zonen!
:( ich kapiere das echt nicht... wenn ich z.b bei mir hier aus dem Parkplatz rausfahren würde und die strasse weiterfahre ( dann weiss ich doch nicht ob das jetzt 30er zone ist ) . Gibt es da keinen trick oder so :(((
dirkde
13.07.2005, 13:27 Uhr
zu: 30er und 50er Zonen!
Hallo Sercan,
wie schon von anderen hier angemerkt gibt es keine 50er Zonen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, es sei denn entsprechende Verkehrszeichen reduzieren oder erhöhen diese. Man geht immer mehr dazu über, Seitenbereiche von Vorfahrtsstrassen innerhalb von Städten als Tempo 30 Zone auszuweisen. Hier können, muß aber nicht unbedingt so sein, künstl. Fahrbahnverengungen und Schweller auf der Fahrbahn angebracht werden. Diese findest du aber ebenso in einem verkehrsberuhigtem Bereich und hier gilt allerdings Schrittgeschwindigkeit. Dieser beginnt durch Zeichen 325 und endet bei Zeichen 326. Eine Tempo 30 Zone beginnt an dem entsprechendem Verkehsschild Zeichen 274.1 und endet ebenso erst wieder, wenn diese durch das entsprechende Schild 274.2 aufgehoben wurde. Oftmals wird allerdings das Ende einer 30er Zone übersehen, weil 274.2 auf der Rückseite von 274.1 angebracht wird und demnach auf der linken Fahrbahnseite steht. Da es sich hierbei wie das Wort schon sagt um eine Zone handelt, gelten die 30 auch auf den abzweigenden und Nebenstrassen.
Im § 39 der STVO steht unter 1a ...
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
Aber wie gesagt, beim Fahren auf die an der Fahrbahn befindlichen Verkehrszeichen achten.
schnullerbacke
13.07.2005, 22:04 Uhr
zu: 30er und 50er Zonen!
"... wenn ich z.b bei mir hier aus dem Parkplatz rausfahren würde und die strasse weiterfahre, dann weiss ich doch nicht ob das jetzt 30er zone ist. Gibt es da keinen trick oder so"
Spontan hätte ich jetzt gesagt "klar, der Trick heißt kucken, immer schön kucken" weil es ja die schönen großen Schilder gibt. Stimmt ja auch im Wesentlichen - wenn du in eine 30-er Zone reinkommst, solltest das Schild schon bemerken! Und das Ende ebenso. Da musst du einfach besser aufpassen. Das ist wie mit den Einbahnstraßen - passiert immer wieder gerne, dass man sich in ebensolchen zum Linksabbiegen auf der rechte Seite einsortiert. Ist mir selber auch passiert - zum Glück nicht in der Prüfung. Aber da kannte ich wohl schon sämtliche kniffligen Ecken - Vorteil der Landbevölkerung.
Aber das Blöde dabei ist ja, dass man in der Zone selbst sich auf nix verlassen kann! Normalerweise "soll" in diesen Zonen "rechts-vor-links" gelten - muß aber nicht, bei mir um die Ecke zB. ist es so. Oder irgendwelche "baulichen Maßnahmen" - abhaken! Zum einen haben die Kommunen kein Geld für irgendwas Gescheites, zum andren keine Ahnung. (Zumindest was die kotzgreisligen Blumenkübel in Form von hingelegten Scheiße-Rohren angeht, ist es ja zumindest ästhetisch von Vorteil.)
Ich hab immer mehr das Gefühl, dass die Nulpen in den Ämtern allesamt Wackeldackel-Klopapierhütli-Audi 80-Fahrer sind und mit dem Fahrrad zur "Arbeit" kommen.
Man könnte ja die Bordsteine rot anmalen oder so. Jaaa - im Winter ist Schnee drauf, da sieht man das nicht - weiß ich selber. Aber bei Schnee wird eh langsamer gefahren.
Wie ihr seht, ist aus der Ausschimpfe für den Anfenger ein Appell an die "Zuständigen" geworden, sich da mal mehr Gedanken zu machen. Stellt euch nur mal folgendes vor: Ihr seid eingeladen, Heini fährt hin, trinkt a bisserl was und drückt euch den Schlüssel in die Hand. Wüsstet ihr dann, wo ihr euch tempolimitmäßig befindet, wenn ihr "vom Hof fahrt". Wohl kaum.
Heinzelmännchen
14.07.2005, 08:28 Uhr
zu: 30er und 50er Zonen!
du kannst duch ein bisschen an den Schildern orientieren. Wenn ganz normal 50 ist, gibt es wenn Seitenstraßen einmünden gelbe Vorfahrtsschilder.
In einer 30er Zone stehen meistens keine Schilder da weil sowiso rechts vor links gilt oder so dreieckige Vorfahrtsschilder. Aber keine gelben !
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie dürfen nicht abbiegen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|