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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
14.03.2005, 14:26 Uhr

Teilguachten 2

Muss man ein Teilgutachten sofort zum Gutachter bringen oder erst zum nächsten TÜV?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2005, 16:47 Uhr

zu: Teilguachten 2

Wenn das entsprechende Teil eingebaut hast, musst du es sofort eintragen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
14.03.2005, 17:00 Uhr

zu: Teilguachten 2

Reicht das wirklich nicht das erst beim nächsten tüv machen zu lassen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2005, 17:10 Uhr

zu: Teilguachten 2

Nach §19 Abs.2 Satz 2 und Abs.3 Nr. 4c StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wenn die Abnahme nicht "unverzüglich" durchgeführt wird.

Da dürfen höchstenfalls ein paar Tage sein, wenn du früher vielleicht keinen Termin bekommen hast, aber eigentlich müsstest du sofort nach dem Einbau direkt hinfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
14.03.2005, 17:11 Uhr

zu: Teilguachten 2

Musst du entscheiden ob es dir reicht...
Wenn du angehalten wirst und die Bullen das merken, bekommste 3 Punkte, 50€ Bußgeld.... und Nachschulung falls du noch in der Probezeit bist!

Die Betriebserlaubnis deines Autos erlischt außerdem..

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Bremsbereitschaft

Geschwindigkeit vermindern

Höchste Aufmerksamkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"