DaRealAd
14.03.2005, 16:47 Uhr
zu: Teilguachten 2
Wenn das entsprechende Teil eingebaut hast, musst du es sofort eintragen lassen.
bml-tina
14.03.2005, 17:00 Uhr
zu: Teilguachten 2
Reicht das wirklich nicht das erst beim nächsten tüv machen zu lassen?
DaRealAd
14.03.2005, 17:10 Uhr
zu: Teilguachten 2
Nach §19 Abs.2 Satz 2 und Abs.3 Nr. 4c StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wenn die Abnahme nicht "unverzüglich" durchgeführt wird.
Da dürfen höchstenfalls ein paar Tage sein, wenn du früher vielleicht keinen Termin bekommen hast, aber eigentlich müsstest du sofort nach dem Einbau direkt hinfahren.
n00bmare
14.03.2005, 17:11 Uhr
zu: Teilguachten 2
Musst du entscheiden ob es dir reicht...
Wenn du angehalten wirst und die Bullen das merken, bekommste 3 Punkte, 50€ Bußgeld.... und Nachschulung falls du noch in der Probezeit bist!
Die Betriebserlaubnis deines Autos erlischt außerdem..