
GottesJunky
13.03.2005, 20:38 Uhr
Auf Einfädelstreifen rechts überholen wenn Stau?
Hallo
habe mal eine Frage mir ist da nämlich was passiert.
Und zwar Fädel ich mich mit meinem Auto auf eine Hauptstraße ein auf der gerade Stau ist.
Ich bin auf der Hauptstraße in höhe von dem Ende der Einfädelspur. Ich habe zu meinem Forderman etwas Platz gelassen.
Plötzlich überholt mich rechts ein Auto.
Also es überholt auf der Einfädelspur.
Wo es nun her kam weiß ich nicht, aber ist das überhaupt erlaubt wenn Stau ist?
Bin mir da nicht sicher.
Danke

durbanZA
13.03.2005, 21:52 Uhr
zu: Auf Einfädelstreifen rechts überholen wenn Stau?
Ich vermute mal, daß Du mit "Einfädelspur" eine Art B- Streifen meinst, der mit einer dicken gestrichelten Linie von der Fahrspur abgetrennt ist.
Spuren, die mit dicker gestrichelter Linie voneinander getrennt sind, sind rechtlich gesehen andere Fahrbahnen (also mehr als nur andere Fahrstreifen).
Daher darf grundsätzlich, sind zwei Fahrstreifen durch soleche dicken Linen getrennt, rechts schneller gefahren werden als links. Da sich die Fahrzeuge auf unterschiedlichen Fahrbahnen befinden, findet dabei auch kein Überholen, sondern nur ein Vorbeifahren statt.
Sind zwei Fahrspuren durch eine normale Linie getrennt, handelt es sich um zwei Fahrstreifen einer Fahrbahn. Auf diesen gilt außerorts (und innerorts für Fahrzeuge über 3,5t) das Rechtsfahrgebot, außerdem ist das Rechtsüberholen verboten.
Allerdings darf bei Stau ("einer Fahrzeugschlange" laut StVO) rechts schneller gefahren werden als links, aber maximal 20 km/h schneller als links und höchstens 80 km/h. Das ist nur erlaubt, wenn sich der Verkehrs auf der linken Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h bewegt.
Lange Rede, kurzer Sinn:
In Deinem Fall war das Vorbeifahren an der rechten Seite erlaubt.

diezge
14.03.2005, 19:43 Uhr
zu: Auf Einfädelstreifen rechts überholen wenn Stau?
Hallo,
wenn der Rechtsüberholer aus der Hauptstraße nach rechts auf die Einfädelspur ausschert und nach vorne fährt, um ein paar Meter gut zu machen, dann ist das ganz klar verboten.
Wenn er allerdings ganz normal auf die Hauptstraße fahren und einfädeln möchte, dann MUSS er auf der Einfädelspur ganz nach vorne fahren und erst am Ende einscheren. Stichwort: Reißverschlußverfahren. Dies ist in diesem Fall vorgeschrieben.
Ich könnte immer einen Hass bekommen, wenn jemand ganz am Anfang der Einfädelspur anhält um sich dann ich den Stau einzufädeln. Falls sich dann auf der Auffahrt auch ein Stau bildet, dann verschiebt sich dieser nach hinten auf die nächste Kreuzung und blockiert diese auch noch.
Gruß,
diezge