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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern harressee
05.03.2005, 17:58 Uhr

Parken vor meiner Einfahrt

Seit einigen Wochen parken immer wieder Leute Ihre PKw's unmittelbar neben meiner Einfahrt. Hier ist eine Spielstraße, Sackgasse 5 m breit und es sind im Gegensatz zur Straße davor keine Parkbuchten eingezeichnet. Diese Leute stehen auch so dicht an meiner Einfahrt, daß der Wagen schon einige Zentimeter in meine Einfahrt ragt und auch dem Briefträger den Zugang zum Briefkasten fast unmöglich macht. Wenn ich dann af dieser Straße in meine Einfahrt fahren will, habe ich riesige Probleme, da ich ja nicht rechtwinklig reinfahren kann. Ist denn irgenwie geregelt, welcher Abstand vom Anfang der Einfahrt einzuhalten ist. ??
Vielleicht kann jemand Auskunft geben, wie die Rechtslage ist.
Vielen Dank
G.G.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebastian_c
05.03.2005, 19:05 Uhr

zu: Parken vor meiner Einfahrt

Es gibt aber doch diese Regelung, dass man nur so parken darf, dass der "Anwohner" noch ohne größere Umstände in die Einfahrt kommt, oder?
2 mal rangieren oder wie war das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.03.2005, 09:12 Uhr

zu: Parken vor meiner Einfahrt

Paken ist im verkehrsberuhigten Bereich nur auf den markierten Flächen erlaubt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebastian_c
06.03.2005, 13:41 Uhr

zu: Parken vor meiner Einfahrt

Aber doch nur, wenns überhaupt irgendwelche Markierungen gibt? Existieren Spielstraßen ganz ohne Parkmöglichkeiten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
06.03.2005, 15:01 Uhr

zu: Parken vor meiner Einfahrt

Wenn keine Markierungen vorhanden sind, darf tatsächlich in einem verkehrsberuhigten Bereich überhaupt nicht geparkt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern harressee
07.03.2005, 12:14 Uhr

zu: Parken vor meiner Einfahrt

Danke für den Tip. Wenn aber schon rechts ein Fahrzeug parkt, und damit 2,50 m Breite beansprucht, bin ich ja schon auf der äußersten Seite links und kann dann keinen weiteren Bogen fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

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