bml-tina
11.03.2005, 16:02 Uhr
Teilgutachten
Hallo!
Folgendes...ich hatte einen offenen Luftfilter in meinem Auto und das Gutachten dafür nicht mit, wo mich die Polizei gerade angehalten hat.
Denen habe ich gesagt, dass ich das nachreiche aber sie haben mir trotzdem 3 Punkte und 45€ Bußgeld aufgebrummt.
Stimmt das, dass man Das Teilgutachten nicht nachreichen kann?
n00bmare
11.03.2005, 17:08 Uhr
zu: Teilgutachten
Ein Teilegutachten bringt dir überhaupt nichts... Ein Teilegutachten ist dazu da, dass du damit zum TÜV gehst und die Eintragung problemloser und biliger verläuft!
Wenn du eine ABE hast, dann musst du es nicht eintragen lassen, aber die ABE immer mit dir führen!
DaRealAd
11.03.2005, 17:25 Uhr
zu: Teilgutachten
Genau, wenn der Filter eine ABE hat, dann kannst du sie der Polizei zeigen und es dürfte keine Anzeige geben. (Eine Mitführpflicht für die ABE gibt es nicht, ist aber sinnvoll)
Wenn du nur ein Teilegutachten hast, interessiert das die Polizei nicht, dann hätte das Teil eingetragen sein müssen.
Georg_g
11.03.2005, 17:41 Uhr
zu: Teilgutachten
Eine Mitführpflicht für die ABE gibt es nicht, ist aber sinnvoll.
Doch, eine Mitführpflcht gibt es durchaus, es sei denn, dass statt der ABE das Teil oder die Umrüstung in den Fahrzeugschein eingetragen wurde, siehe § 19 Abs. 4 StVZO.