Grisu
04.03.2005, 11:45 Uhr
rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB
Hatte einen kleinen Unfall. Bin mit dem Wagen in einen Platz eingefahren der als Parkplatz (von der Deutschen Bundesbahn) genutzt wir. dabei kam ein anderer Fahrer von rechts und wollte ohne zu blinken auf die Straße fahren. Dabei ist er mir ins Heck geknallt. Meine Frage ist nun gilt auf Parkplätzen auch die rechts vor links Regelung????
Ich war leider nicht mit meinem eigenen Fahrzeug unterwegs, sonder mit dem Auto aus der Fahrgemeinschaft.
der Gegner beruft sich nun auf die rechts vor linksregelung. Was soll ich tun?
jon
04.03.2005, 14:00 Uhr
zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB
nein, auf Parklätzen gilt kein rechts vor links, die Unfallgegner bleiben normalerweise auf ihrem eigenen Schaden sitzen, außer einer hat grob fahrlässig gehandelt. (also z.B. auf ein stehendes Auto gefahren)
n00bmare
04.03.2005, 14:02 Uhr
zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB
Meiner Meinung nach gilt auf Parkplätzen rechts vor links... wie soll es denn sonst geregelt sein?
Belehrt mich eines besseren wenn ich mich irre...
jon
04.03.2005, 14:02 Uhr
zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der
schau mal da:
http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.p
hp
n00bmare
04.03.2005, 17:45 Uhr
zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB
gut zu wissen, hab ich wieder was dazugelernt @jon