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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Grisu
04.03.2005, 11:45 Uhr

rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB

Hatte einen kleinen Unfall. Bin mit dem Wagen in einen Platz eingefahren der als Parkplatz (von der Deutschen Bundesbahn) genutzt wir. dabei kam ein anderer Fahrer von rechts und wollte ohne zu blinken auf die Straße fahren. Dabei ist er mir ins Heck geknallt. Meine Frage ist nun gilt auf Parkplätzen auch die rechts vor links Regelung????
Ich war leider nicht mit meinem eigenen Fahrzeug unterwegs, sonder mit dem Auto aus der Fahrgemeinschaft.
der Gegner beruft sich nun auf die rechts vor linksregelung. Was soll ich tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
04.03.2005, 14:00 Uhr

zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB

nein, auf Parklätzen gilt kein rechts vor links, die Unfallgegner bleiben normalerweise auf ihrem eigenen Schaden sitzen, außer einer hat grob fahrlässig gehandelt. (also z.B. auf ein stehendes Auto gefahren)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
04.03.2005, 14:02 Uhr

zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB

Meiner Meinung nach gilt auf Parkplätzen rechts vor links... wie soll es denn sonst geregelt sein?

Belehrt mich eines besseren wenn ich mich irre...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
04.03.2005, 14:02 Uhr

zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der

schau mal da:
http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.p
hp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
04.03.2005, 17:45 Uhr

zu: rechts vor linksregelung auf Parkplätzen und Plätzen der DB

gut zu wissen, hab ich wieder was dazugelernt @jon

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

In keinem Fall

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Zum Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder