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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern degarAA
19.02.2005, 12:26 Uhr

Mitverschulden

Hab vor drei monate ein Unfal gehabt. Es war auf die Bundestraße vo es zwei spuren gibt. ich habe ein Lkw auf die überholspur überholt und wollte wieder reinfahren. Hab nicht gleich platz gehabt. Hab in innenspiegel und ausenspiegel geschaut ob der platz reicht. Das alles hat cca. paar secunden gedauert. Meine geschwindigkeit war cca 95 km/h. Beschäftigt mich abzusichern (ob ich vor dem Lkw fahren kann) hab ich nicht so viel in meine Fahrrichtung geschaut.
Wollte gerade reinfahren, und erst dann hab ich ein auto bemerkt der in meine richtung führ. Bis mir klar wurde das der ein Geisterfahrer ist , haben wir kolidiert. Der geisterfahrer ist noch am Unfalort gestorben. Das alles ist so schnell passiert (und der andere Fahrer war nicht angeschnalt). Weill ich nicht so offt nach vorne geschaut habe (hab mich nur rechts abgesichert, um rein zufahren), und zu spät erkannt habe das der geiterfahrer in meine richtung fuhr hab ich nix beigetragen um diesen unfal zu vermeiden. Jetzt ermitelt der Stadtanwalt gegen mir, weill ich diesen Unfal vermeiden könnte. Frage : mit was mus ich jetzt rechnen, die Schuld wird verteilt, das ist mir klar.
Es geht nicht um Geld sonst um die Strafe.
Bedanke mich bei die Leute die mir antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
19.02.2005, 12:32 Uhr

zu: Mitverschulden

Am besten Rechtsanwalt nehmen (Wenn nicht schon gemacht) und mit ihm darüber reden, alles andere ist Spekulation.

Gruß

Kami

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern degarAA
19.02.2005, 12:41 Uhr

zu: Mitverschulden

Zu mein beitrag. Hab das wichtigste wergessen zu schreiben. Es tut mir sehr leid das jemand gestorben ist, werde nicht so los von dieser gedanke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StormFighter
19.02.2005, 12:43 Uhr

zu: Mitverschulden

Genau.
Das ist eine so außergewöhnliche Situation, da helfen Dir irgendwelche Spekulationen von Laien wie uns nicht weiter.
Deiner Beschreibung nach muß das ja ein absoluter Horror-Unfall gewesen sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind