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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alex1234
19.02.2005, 00:25 Uhr

Bei Rot hier halten?

Hallo,

es gibt hier eine Ampel mit zwei Haltelinien: eine "erste" direkt bei der Ampel, eine "zweite" ca. ca 100m vorher. Bei dieser "zweiten" steht ein Schild "Bei Rot hier halten". Zwischen "zweiter Linie" und Ampel ist rechts die Einfahrt zu einem Geschäft; außerdem geht der Radweg VOR der "ersten" Linie auf den Bürgersteig. Ich frage mich, ob ich auch als Radfahrer oder als Kunde des Geschäfts an der "zweiten" Linie halten muß, weil ich ja gar nicht bis zur roten Ampel käme, sondern vorher rechts abfahren würde.

MfG

Alex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
19.02.2005, 00:48 Uhr

zu: Bei Rot hier halten?

Nein, Du musst nicht nicht davor halten, wenn Du abbiegen willst. Denn die rote Ampel gilt dort, wo sie steht.

Das Schild steht nur dazu da, die Autofahrer an einen gründsätzlichen Gedanken der STVO zu erinnern, daß sie Einmündungen etc. nicht befahren dürfen, wenn sie auf diesen wegen Rot oder Stau etc. zum stehen kommen. Genauso wie man bei Grün den Kreuzungsbereich erst befahren darf, wenn er vom Querverkehr geräumt ist.

Dieses geht leider den meisten Autofahrern nach der Prüfung ab, sie verdrängen es oder wollen es verdrängen.

Insoweit nähern sich die örtlichen Behörden der Realität an, indem sie diese Schilder aufstellen. Und den Autofahrer ihr einmal erlerntes (aber siehe oben) Denken abnehmen. So traurig es ist.

Wenn Du dort nach rechts abbiegen willst blockierst Du nix und brauchst diese Idiotenhilfe daher auch nicht beachten.

Viele Grüße

Jan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2005, 11:13 Uhr

zu: Bei Rot hier halten?

Die Haltelinie ist 100m (!) vor der Ampel???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alex1234
20.02.2005, 01:54 Uhr

zu: Bei Rot hier halten?

Na ja, vielleicht sind es auch nur 30m :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
20.02.2005, 23:02 Uhr

zu: Bei Rot hier halten?

Seid ihr euch sicher, dass man da drüberfahren darf? MEin Fahrlehrer hat mir glaube ich gesgt, dass es genauso ist wie wenn man über eine rote Ampel fahren würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jons3000
20.02.2005, 23:38 Uhr

zu: Bei Rot hier halten?

Das wird genau so gehandhabt wie ein Rotlichvererstoß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind