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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
FireRacer
11.02.2005, 21:51 Uhr
Bundesstraße - Landstraße
Hey, ich hab da mal ne Frage:
Ist auf Einer Bundesstraße, die einspurig ist (d. h. eine Fahrspur je Richtung - wie ne gewöhnliche Landstraße) Tempolimit 100 km/h, wenn nichts angeschrieben ist, genau wie auf einer ordinären Landstraße oder gilt es hier wie auf der Autobahn: Richtwert 130 - open end?
Georg_g
11.02.2005, 21:55 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
Da gilt ganz normal Tempo 100. Richtgeschwindigkeit gilt nur, wenn eine bauliche Trennung vorhanden ist (z.B. Leitplanken zwischen dir und dem Gegenverkehr) oder wenn für beide Richtungen zwei markierte Fahrstreifen vorhanden sind (insgesamt also mindestens 4-spurig). Und natürlich auf Autobahnen. Fälschlicherweise wird übrigens auch häufig die Kraftfahrstraße erwähnt, die aber mit der Richtgeschw. gar nichts zu tun hat.
durbanZA
11.02.2005, 22:33 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
Ist in der Praxis meistens jedenfalls der Fall.
Didi
11.02.2005, 23:01 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
» "nur auf autobahnähnlichen bundesstraßen (2 fahrstreifen pro richtung + baulicher trennung) können bis 130 erlaubt sein. "
Soll heissen, im Fall der Fälle müsste das dann explizit per Verkehrszeichen irgendwo angezeigt werden, oder? «
Nein, das wird nicht durch ein Schild angezeigt. Das ergibt sich einzig und allein aus den baulichen Gegebenheiten.
Jons3000
11.02.2005, 23:07 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
Auf Bundesstrassen gilt ausserhalb geschlossener Ortschaften max. 100km/h
Auf Kraftfahrtstrassen gilt 130km/h Richtgeschindigkeit wenn es eine baulische Trennung gibt, oder 2 Fahrspuren je Richtung.
Didi
11.02.2005, 23:31 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
Wurde doch weiter oben schon gesagt: bei baulicher Trennung oder 2 Fahrstreifen pro Richtung gilt ausserorts kein Tempolimit.
Das meinte ich auch mit baulichen Gegebenheiten. Der Baulastträger tut in der Tat nix zur Sache.
Didi
12.02.2005, 00:57 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
»Heisst das also, dass wenn ich gemütlich zwischen zwei Dörfern hin- und herfahre und die Fahrbahnen baulich voneinander getrennt sind oder zwei Fahrstreifen in jeder Richtung vorhanden sind, dass ich dann, wenn keine weitere Beschilderung vorhanden ist, Richtgeschwindigkeit 130km/h fahren darf? «
Jo! Theoretisch nicht nur 130 sondern sogar 200 oder 300. In der Praxis kenne ich in meiner Gegend aber keine solche Strasse, die nicht limitiert ist. Ist also eher eine theoretische Möglichkeit.
Jons3000
12.02.2005, 01:08 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
Na, das ist doch mal absoluter Quatsch.
Es muss eine Kraftfahrtstrasse sein damit 130 Richtgeschwindigkeit gilt.
Georg_g
12.02.2005, 03:16 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
@Jons3000:
Na, das ist doch mal absoluter Quatsch.
Es muss eine Kraftfahrtstrasse sein damit 130 Richtgeschwindigkeit gilt.
Mir tut es immer ein bisschen weh, wenn eine sachlich korrekte und inhaltlich nicht zu beanstandende Antwort wie von Didi so niedergemacht wird. "Absoluter Quatsch" sind meistens deine Kommentare. Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber wenn ich deine HP lese, dann komme ich zu dem Schluss, dass du 17 Jahre alt bist, also noch nicht mal einen Autoführerschein hast. Ich bin seit 15 Jahren Fahrlehrer, was nicht heißt, dass ich die Weisheit mit Löffeln gefressen habe, aber was durchaus bedeutet, dass ich mich mit Geschwindigkeitsregeln auskenne. Daher hatte ich vorsorglich erwähnt, dass eine Kraftfahrstraße NICHTS, ABER AUCH REIN GAR NICHTS mit der Richtgeschwindigkeit 130 km/h zu tun hat.
Nochmal die einfachen Regeln, wo die (empfohlene) Richtgeschwindigkeit 130 km/h gilt:
1. Auf Autobahnen
2. a.g.O. bei baulicher Trennung
3. a.g.O. bei 2 oder mehr markierten Fahrstreifen für jede Richtung
@Heuschrecke:
denn ich bin schon einmal eine baulich getrennte, zweispurige Bundesstraße längsgefahren, wo auch ein Schild stand, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt. Kann mir kaum vorstellen, dass man dort mit Autobahnspeed rumfahren darf.
Auch wenn du dir das kaum vorstellen kannst, es ist so! Also gib endlich mal Gas ;-)
jimmy_18
12.02.2005, 12:57 Uhr
@Georg_g
Richtgeschwindigkeit 130, heißt doch, Speed unbegrenzt (wie AB).
Ist es denn nun, bei zwei Fahrspuren ODER baulich getrennte Fahrbahn (also reicht adann auch eine), oder zwei Fahrspuren UND baulich getrennte Fahrbahnen?
danke schon mal.
jimmy
Schnack
12.02.2005, 14:09 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
ODER. wenn eines erfüllt ist, gilt Richtgeschwindigkeit 130, wenn keine weiteren Schilder aufgestellt sind, die etwa auf 100 begrenzen.
Jons3000
12.02.2005, 15:23 Uhr
zu: Bundesstraße - Landstraße
OK, ich nehme alles zurück, ich habe gerade in der STVO nachgeschaut. Und unter Artikel §3, 3 steht das
"c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."
P.S. Ich bin 19.
P.P.S es war das erstemal das ich schrieb "Absoluter Quatsch"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte
Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?
Von der Fahrbahnbeschaffenheit
Von den Sichtverhältnissen
Von der Geschwindigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte
Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?
Dem Kind.
Der Frau.
Dem Mann.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Zollstelle
Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht
Auf eine Ampel
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