Trapper
10.02.2005, 16:18 Uhr
Wechsellichtzeichen (Ampel) und Haltelinie
Ich habe in der Rubrik Gute Frage... unter Ampel und Haltelinie gelesen, dass man, wenn sich Ampel und Haltelinie weit auseinander befinden, vor der roten Ampel noch stehen bleiben soll. Begründung: §37 (2) StVO ... Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"... - nicht vor der "Haltelinie"
Nun gerät meine Logik in Bedrängnis, da für mein Verständnis, ich mich auf der Kreuzung befinde, wenn ich die Haltelinie überfahren habe. Für mich bedeutet also "vor der Kreuzung" = "vor der Haltelinie" und nicht vor der Ampel.
Mich würde einmal die allgemeine Meinung zu diesem Problem interessieren und ob es vielleicht eine Definition für "Kreuzung" im Bezug auf Straßenverkehr gibt?
Georg_g
10.02.2005, 16:28 Uhr
zu: Wechsellichtzeichen (Ampel) und Haltelinie
Der eigentliche Kreuzungsbereich ist dort, wo sich die Fahrlinien der Fahrzeuge kreuzen würde, also dort, wo es zum Unfall käme. Ist die Haltlinie ausnahmsweise recht weit vor der Ampel und schafft man es nicht mehr, vor der Haltlinie anzuhalten, dann rechtfertigt das nicht ein Weiterfahren, sondern man muss dann eben noch vor der Ampel (= vor der Kreuzung) anhalten. Sind Bordsteine vorhanden, dann kann man auch die gedachte Verlängerung der Bordsteinkanten als Beginn des Kreuzungsbereichs annehmen.
... da für mein Verständnis, ich mich auf der Kreuzung befinde, wenn ich die Haltelinie überfahren habe.
Schau dir auf folgendem Bild mal das Taxi an. Es ist bereits über die Haltlinie gefahren, befindet sich aber noch vor der Kreuzung und vor der Ampel.
http://www.fahrtipps.de/img/534/ampel-haltlinie.jp
g